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Mann warf tobende Katze auf behinderten Stiefsohn

Heute Redaktion
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Symbolfotos
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Bild: iStock

Der junge Rollstuhlfahrer konnte sich nicht gegen das wilde Tier wehren: Sein Stiefvater (44) steht nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Der Fall ist so schockierend wie kurios: Bei einem Familienstreit am 21. Juli in einem Wohnhaus in Bonn (Nordrhein-Westfalen), sollen – wie der "General Anzeiger Bonn" berichtet – nach einer verbalen Eskalation zwischen einem 44-Jährigen und dessen schwer behinderten Stiefsohn (22) nicht die Fäuste, sondern eine Miezekatze geflogen sein.

Laut Anklageschrift hatte der ältere Mann im Verlauf des Streites eine Hauskatze am Nacken gepackt und so lange heftig geschüttelt, bis das Tier fuchsteufelswild war. Dann soll er die tobende Katze auf seinen wehrlosen Stiefsohn geworfen haben. Der 22-Jährige, der wegen seiner Behinderung an einen Rollstuhl gefesselt ist, konnte weder fliehen, noch sonst etwas gegen die wütende Katze tun – er wurde laut "General Anzeiger" stark zerkratzt.

Die Tierattacke war allerdings nicht der einzige tätliche Angriff des 44-Jährigen. Im Anschluss soll er den Stiefsohn mit der flachen Hand geschlagen und auch zu Boden gerungen haben.

Katze als Beweismittel vor Gericht

Der Fall sorgt auch vor Gericht für ein besonderes Kuriosum. Der Unparteiische muss nun auch über das weitere Schicksal des aufgekratzten Fellknäuels entscheiden. Denn die Katze, die immer noch Eigentum der zerstrittenen Familie ist, könnte als Beweismittel sichergestellt werden.

"Die Katze ist zum einen als Tatwerkzeug vor dem Gesetz genauso zu behandeln wie ein Messer oder eine andere Waffe", wird der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, in dem Bericht des "General Anzeigers" zitiert. Und offenbar fürchten die Ermittler, dass es zu einer neuerlichen Katzenattacke kommen könnte: "Darüber hinaus dient es natürlich auch dem Schutz des Tieres und dient der Vermeidung gleichgelagerter Wiederholungstaten."

Deshalb muss der Vierbeiner auch als Beweisstück beim voraussichtlichen Verhandlungsbeginn Anfang November im Gerichtssaal anwesend sein. Der Stubentiger könnte daraufhin an einen Tierschutzverein übergeben werden, welcher ihn an ein neues – und hoffentlich geerdeteres – Herrchen vermitteln würde. (rcp)