Teure Post erhielt kürzlich ein Mann aus dem Entlebuch. Ihm flatterte nämlich ein Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft ins Haus. Er wurde verurteilt, weil er im Sommer seine vertrockneten Blumen nicht auf den Kompost geworfen hatte.
Am Nachmittag des 18. Juli dieses Jahres warf der 67-Jährige seine verblühten gelben Blumen in Schubkarren, um sie zu entsorgen. Er ging damit vom Ortsausgang Ebnet im Gebiet Fuhrenweid in den dortigen Wald zu einer Rechtskurve in Richtung Hasle, leerte die drei bis vier Schubkarren aus und warf die alten Blumen links unmittelbar neben der Hauptstraße auf den Boden.
Jemand muss ihn dabei beobachtet oder die Blumen im Nachhinein entdeckt haben. Wie der Mann ertappt und gefunden wurde, geht aus dem Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt, nicht hervor.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann nun wegen "fahrlässigen Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz, begangen durch nicht korrektes Entsorgen und Ablagern von biogenen Abfällen außerhalb einer Deponie". Das zweite Urteil lautet auf "fahrlässige Widerhandlung gegen das kantonale Waldgesetz durch Ablagern von zugeführten festen Stoffen".
Der Luzerner muss nun eine Busse von 100 Euro bezahlen. Auch die Verfahrenskosten gehen zu seinen Lasten. Diese betragen 300 Euro, so dass er für die Entsorgung seiner Blumen insgesamt mindestens 400 Euro bezahlen muss.
Einen Eintrag ins Strafregister bekommt der Entlebucher aber nicht.