Wegen einer unheimlichen Bluttat musste ein 36-jähriger Lagerist am Dienstag am Wiener Landesgericht auf die Anklagebank.
Im Jänner hatte das Wiener Paar nach afrikanischem Brauch geheiratet. Per Video wurde mit der Familie in Afrika gefeiert (Anm.: sein Vater war wegen eines Begräbnisses in der Heimat). Der Verdächtige trank dabei laut Anklage reichlich Bier und Gin-Tonic, sie konsumierte wegen des gemeinsamen Kinderwunsches nur ein Getränk. Die Stimmung war bis Mitternacht ausgelassen, es wurde getanzt und gefeiert. Gegen 2 Uhr soll der 36-Jährige sich nicht wohlgefühlt und gezittert haben.
Schließlich soll die Frau – im Fernsehen lief "Walking Dead" – den 36-Jährigen laut seiner Aussage mit Monsteraugen angesehen haben. "Ich sah in ihr einen Dämon, dachte ich sei Jesus. Und da wollte ich ihr die Augen rausreißen und essen", gab der 36-Jährige später zu Protokoll. Eine Nachbarin hörte gegen 5 Uhr morgens seine lauten Gebete und die Schmerzensschreie des Opfers und alarmierte die Polizei. Der Afrikaner ließ sich widerstandslos festnehmen. Das Opfer überlebte mit Halswirbelbruch und schweren Augenverletzungen nur dank Notoperation im Wiener AKH – mehr dazu hier.
Doch laut Gerichtsgutachter war es kein Mordversuch, sondern eine Straftat im Zustand der vollen Berauschung. Beim Prozess gestern am Wiener Landl machten sowohl der Angeklagte als auch das Opfer, das mit einer großen Sonnenbrille erschienen war, keine Aussage. Anwalt Normann Hofstätter meinte: "Er war nie gewalttätig, ging mit seiner Partnerin immer sehr liebevoll um." Eines betonte der Angeklagte schließlich: "Ich liebe meine Frau so sehr."
Die Richterin forderte noch ein toxikologisches Gutachten (mit Hilfe des Blutes des Angeklagten vom Tatort) an, um genau zu wissen, wie viel Promille Alkohol der Angeklagte an jenem Jännertag intus hatte. Und: Auch die Polizisten wurden extra geladen, ob es einen Widerstand gegeben hatte. Daher wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.
Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung. Übrigens: Das Opfer hat ihrem Liebsten die Tat jedenfalls verziehen: Eine traditionelle Hochzeit in nächster Zeit ist geplant.