Österreich

Mann zahlt 81 % weniger für Strom – das ist der Trick

Statt 91 Cent/kWh zahlt ein Klient der First Energy AG jetzt nur noch 16,79 Cent – also um 81,5 % weniger! "Heute" verrät, was dahinter steckt.

Christine Ziechert
Immer mehr Österreicher wehren sich gegen die immensen Strompreis-Erhöhungen (Symbolbild).
Immer mehr Österreicher wehren sich gegen die immensen Strompreis-Erhöhungen (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Statt mehr viel weniger für Energie bezahlen: Was für viele derzeit wie ein Märchen klingt, wurde für einen Österreicher nun wahr. Denn statt 91 Cent/kWh zahlt er 16,79 Cent/kWh als Arbeitspreis. Möglich macht dies ein Trick, zudem etwa der Prozessfinanzierer Padronus, aber auch etwa der Verbraucherschutzverein (VSV) raten.

"Es wird einfach die Grundversorgung gemäß § 77 ElWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010) beantragt. Diesem Antrag muss stattgegeben werden, weil jeder Österreicher Anspruch darauf hat", erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus in einer Aussendung, und kritisiert die teils enormen Preissteigerungen: "Die aktuelle Lage wird teilweise grob rechtswidrig dazu ausgenutzt, die eigenen Gewinnmargen auf Kosten der Verbraucherschaft zu steigern."

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    Denise Auer

    Verbund erhöhte Preise um 85 Prozent

    Als Beispiel wird etwa die Verbund AG angeführt: Laut Padronus wurde der Arbeitspreis bestehender Verträge im März 2022 um knapp 85 Prozent angehoben – unter Berufung auf die Entwicklung des österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI), der sich im Rahmen des Merit-Order-Prinzips am aktuellen Gaspreis orientiert.

    Doch der Verbund wirbt laut Padronus seit Jahren damit, den eigenen Strom zu 100 Prozent aus umweltfreundlicher Wasserkraft herzustellen: "Durch die Steigerung des Gaspreises haben sich die Kosten des Verbunds, der tatsächlich Strom aus Wasserkraft an den Kläger liefert, nicht wesentlich erhöht. Dies führt dazu, dass die Verbund AG ihre Gewinne seit dem Angriff gegen die Ukraine erheblich steigern konnte, und zwar nach unserer Ansicht rechtswidrig", meint Eibl.

    Grundversorgung muss jedem gewährt werden

    Verbund-Kunden, die sich an Padronus wandten, wurden laut dem Prozessfinanzierer nun die Verträge gekündigt. "Abgesehen davon, dass ich es für absolut verwerflich und eines großen teilstaatlichen Konzerns nicht würdig halte, einen Kunden mit Kündigung zu bestrafen, weil dieser gerichtlich die Rechtslage klären will, bin ich der festen Überzeugung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig und somit ungültig ist", stellt Rechtsanwalt Ulrich Salburg klar. Die Klienten forderten die Grundversorgung an, der Verbund muss daher weiter Strom liefern, so Salburg.

    Die Strom-Grundversorgung muss nach dem Bundesgesetz jedem gewährt werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern). Der entsprechende Tarif darf dabei nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kunden aktuell versorgt werden. Zudem sind die Stromversorger gesetzlich dazu verpflichtet, die Grundversorgungs-Tarife anzugeben. Das Gleiche gilt auch für die Grundversorgung mit Erdgas.

    "Für zukünftige Vertragsabschlüsse sind bei sehr vielen Stromanbietern durch die Grundversorgung extreme Einsparungen für Verbraucher möglich" - Padronus-GF Richard Eibl

    "Für zukünftige Vertragsabschlüsse sind bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen", erklärt Padronus-Chef Eibl.

    Derzeit prüft Padronus – es wurden auch Verfahren gegen die Stadtwerke Klagenfurt und die Fernwärme St. Pölten angestrengt – auch die Möglichkeit, den Grundversorgungs-Tarif auch für mögliche Rückforderungen heranzuziehen. "Nach dem ABGB ist eine sogenannte Verkürzung über die Hälfte bzw. unverhältnismäßige Schädigung verboten. Erhält ein Vertragspartner weniger als die Hälfte dessen, was er bezahlt hat, ist die getätigte Überzahlung rückforderbar. Wenn Verbraucher also mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter", meint Eibl.

    "Da sind unter Umständen Ersparnisse von 1.000 Euro und mehr drinnen" - VSV-Obmann Peter Kolba

    Auch der Verbraucherschutzverein (VSV) weist auf die Möglichkeit hin, selbst diese Energie-Preise mittels Grundversorgung zu dämpfen: "Da sind unter Umständen Ersparnisse von 1.000 Euro und mehr drinnen", erklärt Noch-VSV-Obmann Peter Kolba. Dabei ist der Arbeitspreis je Kilowattstunde oft deutlich billiger als im normalen Neukundentarif. "Der VSV zeigt seinen Mitgliedern konkret, wie und wo man diese Grundversorgung am besten beantragt", so Kolba.