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Le Pen muss der EU 300.000 € zurückzahlen
Die französische Politikerin Marine Le Pen muss dem Europäischen Parlament einen Teil von erhaltenen EU-Mitteln erstatten.
Vorwurf der Scheinbeschäftigung: Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss rund 300.000 Euro an das EU-Parlament zurückzahlen. Der EU-Gerichtshof (EuGH) wies in einem Urteil die Klage von Le Pen gegen einen Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments zurück.
Le Pen war von 2009 bis 2017 EU-Abgeordnete. Bei der Rückzahlung handelt es sich um Beträge, für die in dieser Zeit von Le Pen eingestellte Mitarbeiterin.
Strittige Assistenten-Stelle
Das EU-Parlament warf Le Pen vor, zwischen 2009 und 2017 Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten bezahlt zu haben, obwohl sie Parteiaufgaben übernahmen. Damit habe sie EU-Mittel veruntreut.
Le Pen hatte beim EuGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen den gegen sie ergangenen Beschluss des EU-Parlaments eingelegt. Die Luxemburger Richter wiesen am Dienstag die Klage von Le Pen ab und bestätigten den Rückforderungsbeschluss des EU-Parlaments.
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(sda)