Wirtschaft

Marke Kornspitz nicht mehr geschützt

Heute Redaktion
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Bild: backaldrin

Der Begriff Kornspitz ist in Österreich ab sofort nicht mehr geschützt. Das entschied der Oberste Gerichtshof nach einem jahrelangem Rechtsstreit. Backaldrin spricht von einem "unangenehmen Urteil".

Der Begriff Kornspitz ist in Österreich ab sofort nicht mehr geschützt. Das entschied der Oberste Gerichtshof nach einem jahrelangem Rechtsstreit. Backaldrin spricht von einem "unangenehmen Urteil".

Bisher durften die Bäcker das Gebäck nur als Kornspitz bezeichnen, wenn die Backmischung von Backaldrin verwendet wurde. Der Begriff Kornspitz etablierte sich als allgemeine Gattungsbezeichnung für das Gebäck und setzte sich landesweit durch.

Backaldrin ist deshalb naturgemäß nicht erfreut. Man spricht von einem "unangenehmen Urteil" und verweist darauf, dass Konsumenten sich nicht mehr auf entsprechende Qualität verlassen können.

Schutz für Backmischungen nach wie vor in Kraft

Weiterhin besteht der Schutz für Backmischungen und Teiglinge, Backaldrin bleibt das einzige Unternehmen, das für diese Produkte den Namen Kornspitz verwenden darf.