Österreich

Standler machen gegen neue Marktordnung mobil

Promi-Unternehmer wie Christian Pöhl, Franz Radatz und Elior Molcho protestieren mit einem neu gegründeten Verein gegen die neue Marktordnung.

Heute Redaktion
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Protestieren gegen neue Marktordnung: Standler H. Rabi, M. Stoev, D. Badalbaiev, C. Pöšhl, N. Tranculov, F. Radatz und G. Holzer (v.li.)
Protestieren gegen neue Marktordnung: Standler H. Rabi, M. Stoev, D. Badalbaiev, C. Pöšhl, N. Tranculov, F. Radatz und G. Holzer (v.li.)
Bild: Verein "Zukunft Wiener Märkte"/APA-Fotoservice/Hautzinger

Bei den Wiener Marktstandlern herrscht Alarmstufe Rot: Anlass ist der von Stadträtin Ulli Sima (SP) ausgesandte Entwurf für eine neue Marktordnung. Promi-Unternehmer wie Christian Pöhl, Franz Radatz und Elior Molcho haben daher Anfang der Woche den neuen Verein "Zukunft Wiener Märkte" gegründet, der 13 Wiener Märkte und mehr als 100 Standler vertritt.

"Wir fordern von der Stadtregierung deutliche Änderungen der geplanten Verordnung. Ansonsten wird diese die Wiener Märkte, eine Institution der Stadt, in ihren Grundfesten erschüttern. Kleinen, fleißigen Geschäftsleuten droht der Ruin", erklärt der Vereinsvorsitzende Christian Pöhl vom Feinkostladen Pöhl am Naschmarkt.

Behörde bestimmt Verkaufspreis der Marktstände

Größte Sorge der Standler ist die geplante Neuregelung des Weiterverkaufs ihrer Markstände: Die Behörde soll den Verkaufspreis, das Geschäftsmodell und die Dauer seines Bestehens künftig zentralistisch bestimmen: "Wenn dieses Gesetz so wie vorgelegt in Kraft tritt, werden die Standler in großer Zahl vor dem Konkurs stehen. Denn es ist ein massiver Eingriff in ihre Bilanzen vorgesehen. Ihre Stände verlieren radikal an Wert und wer investiert hat, bleibt auf den Schulden sitzen", so Franz Radatz von Radatz Feine Wiener Fleischwaren.

Zudem dürfen die Unternehmer bei Weiterverkäufen ihrer Marktstände keine Abgeltung ihrer Investitionen mehr verlangen. "Wer soll sich da noch trauen zu investieren und neue Ideen zu verwirklichen?", meint Elior Molcho von Neni am Naschmarkt.

Rauchverbot für Marktbeisln

Zwei weitere Gründe sorgen für Kopfschütteln: "Bei den Kernöffnungszeiten alle Märkte und Branchen über einen Kamm zu scheren, bringt den Kunden nichts", betont Bernhard Prokes, Gastronom am Viktor-Adler-Markt. "Ein einseitiges Rauchverbot für Marktbeiseln führt zum Ruin, wenn im Wirtshaus gegenüber geraucht werden darf. Es muss gleiches Recht für alle gelten", so Prokes.

Trotz ihres Unmuts sind die Standler zu Gesprächen bereit: "Wir haben mit großer Freude das Bekenntnis von Bürgermeister Michael Ludwig zu florierenden Wiener Märkten vernommen. Deshalb bieten wir ihm und Stadträtin Ulli Sima unser Know-how und unser Herzblut an, damit wir gemeinsam die Märkte beleben und gegen die Konkurrenz der großen Lebensmittelhändler rüsten. Wir müssen die Vielfalt erhalten. Sie macht die Wiener Märkte zu einem Markenzeichen Wiens in der Welt. Die neue Marktordnung bedroht die Standler in ihrer Existenz. Das kann niemand wollen", fasst Pöhl zusammen.

Wer Mitglied des Vereins "Zukunft Wiener Märkte" werden will, kann sich unter [email protected] melden.

Das Marktamt reagierte auf die Aussendung des Vereins und stellt folgende Punkte klar:

- Natürlich können Unternehmer auch zukünftig ihre Firma verkaufen – die Marktordnung regelt nur die Weitergabe des Standes, nicht den Verkauf.

- Selbstverständlich können Stände auch künftig durch ihre Eigentümer ohne Einschränkung weitergegeben werden. In bestehende Verträge wird nicht eingegriffen. Es wird aber bei Folgeverträgen für den nächsten Pächter eine zeitliche Befristung geben, da es generell in der Stadt keine unbefristeten Verträge mehr gibt.

- Bei gemeindeeigenen Ständen wird die Stadt als Eigentümer künftig mitreden, an wen übergeben wird: Es handelt sich um Stände im Eigentum der Stadt und es ist nur konsequent, dass der Eigentümer – also die Stadt Wien – mitbestimmt, an wen er künftig verpachtet. Aber auch hier gilt: in bestehende Verträge wird nicht eingegriffen! Jeder der einen aufrechten Vertrag hat, darf noch einmal das vertraglich gesicherte Weitergaberecht in Anspruch nehmen. Die neue Regelung gilt dann für den nächsten Pächter.

- Einer weiteren Verlängerung des Pachtvertrags steht nach dem Ablauf des ersten Pachtvertrags nichts im Wege, wenn der Standler zuverlässig ist und sich an die Spielregeln am Markt hält.

- Klar ist, dass bereits getätigte Investitionen auch künftig abgegolten werden müssen – nach Vorlage entsprechender Rechnungen oder eines entsprechenden externen Gutachtens.

- Kernöffnungszeiten werden eingeführt, damit die Konsumenten künftig ihre Einkäufe leichter planen können: Sie wissen künftig, wann am Markt garantiert alle Stände offen haben und stehen nicht vor verschlossenen Ständen, wie es auf vielen Märkten leider derzeit am Nachmittag oft der Fall ist.

(cz)

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