Österreich

Martin Graf soll 500.000 Euro zahlen

Heute Redaktion
Teilen

Der Rechtsstreit um die Privatstiftung Meschar geht weiter: Nun fordert die 92-jährige Gertrud Meschar vom ehemaligen Stiftungsvorstand - darunter der Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf - 500.000 Euro Schadensersatz, berichteten "profil online" und das "WirtschaftsBlatt" am Freitagnachmittag.

Der geht weiter: Nun fordert die 92-jährige Gertrud Meschar vom ehemaligen Stiftungsvorstand - darunter der Ex-FPÖ-Politiker Martin Graf - 500.000 Euro Schadensersatz, berichteten "profil online" und das "WirtschaftsBlatt" am Freitagnachmittag.

In dieser , ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben. Graf, der Wiener FP-Mandatar Alfred Wansch und der Rechtsanwalt Michael Witt waren 2012 als Stiftungsvorstände zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, es gilt die Unschuldsvermutung.

In die Privatstiftung eingebracht worden waren Meschars Wohnhaus und Grundstücke. Diese habe sie nun zurückbekommen, vergangenen Dienstag schütteten die neuen Stiftungsvorstände der Begünstigten ihr Eigentum aus, schreibt "profil online" mit Berufung auf Meschars Anwalt Georg Zanger.

Klage "fehlt jede rechtliche Grundlage"

Michael Witt, einer der früheren Vorstände der Privatstiftung Meschar, gibt einer allfälligen Schadenersatzklage von Gertrud Meschar wenig Chancen. Für einen solchen Schritt "fehlt jede rechtliche Grundlage", hielt der Rechtsanwalt am Freitagabend in einer Stellungnahme fest.

Denn "soweit Frau Meschar durch die Rückabwicklung der Stiftung tatsächlich Schaden erlitten hat, müsste sie diesen allenfalls gegen die an der Rückabwicklung beteiligten Berater geltend machen", meint Witt. Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schrieb er, dass diese bereits einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt habe, in dem die Einstellung des Verfahrens empfohlen werde. Die Behörden selbst geben der Öffentlichkeit in solchen Fällen grundsätzlich keine Auskunft über den Inhalt von Vorhabensberichten.