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Maskenmann entführte Frau nach Österreich

Heute Redaktion
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Ein komplexer Prozess hält seit Jahren ein Münchner Gericht auf Trab: Der Angeklagte (33) sorgte mit seinen Verkleidungen schon öfters für Aufsehen.

Ein ebenso komplexer wie kurioser Prozess hält gerade ein Münchner Gericht auf Trab: Der Angeklagte (33) sorgte mit seinen Vermummungsversuchen im Gerichtssaal schon öfters für Aufsehen. Am heutigen Donnerstag wird das Urteil erwartet.

Der Deutsche soll eine Frau mehrere Male mit dem Umbringen bedroht und sie genötigt und sogar verletzt haben – das berichtet die Münchner "Abendzeitung". Doch damit nicht genug: Der 33-Jährige soll sein 24 Jahre altes Opfer im September gezwungen haben, mit ihm von Dachau (Bayern) nach Salzburg zu fahren. Während der Fahrt soll er die Frau mehrfach tätlich angegriffen und verletzt haben. Erst als sie ihrem Peiniger eine Liebesbeziehung in Aussicht stellte, hätte er sie im Raum München freigelassen.

Vierter Prozess-Anlauf soll Urteil bringen

Das Verfahren beschäftigt das Gericht schon seit 2015 und befindet sich aktuell schon in der vierten Runde. Beim allerersten Prozesstag wurde der Angeklagte überraschend von der Frau der Vergewaltigung bezichtigt, woraufhin die Anklage neu verhandelt werden musste. Der nächste Versuch wurde kurz vor Ende durch den Tod eines Schöffen abgebrochen. Besonders skurril: Beim dritten Anlauf entschied das Gericht, dass für den Mann Sicherheitsverwahrung zu beantragen sei. Weil es dazu aber nicht befugt war, musste die Sache erneut aufgerollt werden.

"Habe das nicht getan!!!"

Bereits vor dem aktuellen Prozess haben sich die verhandelnden Parteien, die anfänglich als Geiselnahme geführte Tat als Freiheitsberaubung einzustufen. Auch der Vorwurf der Vergewaltigung wurde aus den Anklagepunkten gestrichen. Im Gegenzug sollte der Beschuldigte ein Geständnis zu den weiteren Vorwürfen ablegen. Bislang hatte er vehement auf seine Unschuld beharrt: "Habe das nicht getan!!! Sch*** Presse! Not guilty", schrieb er als bizarres Statement auf ein Papiersackerl, das er an einem früheren Verhandlungstag als Maske über dem Kopf trug.

Die Abschlussplädoyers werden am Nachmittag erwartet. Bei einer Verurteilung drohen dem 33-Jährigen bis zu vier Jahre Haft.

(red)