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Maskenpflicht im Freibad – außer beim Schwimmen

Einbahn-Schwimmen, Maskenpflicht bis zum Wasser und keine direkte Mund-zu-Mund-Beatmung vom Bademeister: Zeigt die Schweiz den Corona-Sommer vor?

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    Wer dieses Jahr die Badi besucht, sollte sich mit dem jeweiligen Schutzkonzept vertraut machen.
    Wer dieses Jahr die Badi besucht, sollte sich mit dem jeweiligen Schutzkonzept vertraut machen.
    brunnentourismus.ch

    Die Badesaison 2021 nimmt Fahrt auf: Die meisten Freibäder bereiten in Österreich die Öffnung vor, derzeit werden noch eigene Schutz- und Maßnahmenkonzepte ausgearbeitet. In der Schweiz ist man einen Schritt weiter und hat viele Bäder schon offen. Mit teils strengen Auflagen – zeigen sie vor, wie es auch in Österreich kommen wird?

    Die Plattform badi-info.ch weist darauf hin, dass dieses Jahr strengere Schutzmaßnahmen gelten als noch letzten Sommer. Strikte Personenlimitierungen, Maskenpflicht und beim Genuss der Freibad-Pommes gilt: nur auf der Terrasse und mit Angabe der Kontaktdaten.

    Die Vorgaben würden indes unterschiedlich interpretiert, schreiben die Bad-Kenner von der Plattform badi-info weiter. "In manchen Bädern ist nur reiner Schwimmbetrieb erlaubt, kein Rutschen, Plantschen, Chillen oder Sonnenbaden. In anderen gilt eine generelle Maskenpflicht bis zum Beckenrand."

    Schwimmen nur in eine Richtung

    Solch strenge Regeln führt etwa die Oltner Bad. "Es gilt auf dem ganzen Areal Maskenpflicht – außer beim Schwimmen", heißt es im Schutzkonzept. Auch im Konzept des Bades Suhr steht: "Der Zugang zu den Becken ist nur mit Maske gestattet." Offen bleibt, was mit der Maske zu tun ist, wenn man beim Becken angelangt ist.

    In Olten ist das Verhalten beim Schwimmen detailliert geregelt. Es gibt nicht nur getrennte Bahnen für Schnellschwimmer und Plauschschwimmer. Die Art des Schwimmens ist reglementiert: "Geschwommen wird im Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn immer am Rand der jeweiligen Zone. Das seitliche Hineinspringen in das Schwimmerbecken ist verboten." Nochmals eine andere Regelung führt die Bad Zofingen: "Es wird in den Schwimmerbecken pro Bahn nur in eine Richtung geschwommen."

    Kein Jeton, kein Einlass

    Ein eigenes Schutzkonzept, um die Zahl der Schwimmenden im Becken zu kontrollieren, hat das Vitamare Bad in Frick: Wer schwimmen will, muss dem Bademeister einen Jeton aushändigen, den man nach Verlassen des Beckens wieder erhält. Der Grund für diese Maßnahme: Laut dem Schweizerischen Bademeisterverband gelten auch im Wasser die Abstandsregeln von 1,5 Metern.

    Für Bademeisterinnen und Bademeister in Zofingen sieht das Schutzkonzept ebenfalls Vorschriften vor. "Eine Reanimation ist mit einem Ambu-Beutel durchzuführen. Auf Mund-zu-Mund-Beatmung ist zu verzichten." Als Ambu-Beutel wird ein Gerät bezeichnet, mit dem die Beatmung ohne direkten Körperkontakt durchgeführt werden kann.

    Bund plant Lockerungen

    Die strengen Vorgaben will der Bund nun etwas lockern. Er hat am 29. April verschiedene Vorschläge in die Konsultation geschickt. Ein Abschnitt betrifft die Schutzkonzepte der Freibäder. "Im Hinblick auf die Badesaison soll für Badeanstalten die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Teile des Außenbereichs, wie etwa den Badebereich oder die Liegewiesen, in ihren Schutzkonzepten Ausnahmen von der Maskenpflicht vorzusehen."

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      JESSICA GOW / AFP / picturedesk.com