Politik

Also doch! Wer Maske nicht trägt, zahlt Strafe

Am Freitagabend machte der Nationalrat eine Ausweitung der Maskenpflicht in Österreich möglich. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Heute Redaktion
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Dass in österreichischen Supermärkten das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes, also einer Maske, verpflichtend ist, ist schon längere Zeit bekannt. Doch in der Nationalratssitzung am Freitag beschloss die Mehrheit der Abgeordneten bereits gegen Ende der Sitzung, dass diese Pflicht auch auf andere Stätten ausgeweitet werden kann.

In buchstäblich letzter Minute brachten Mandatare von Türkis und Grün einen Abänderungsantrag ein, der Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) nun weitreichendere Befugnisse erteilt. Bislang konnte Anschober nur Betretungsverbote an gewissen Orten und Arbeitsstätten verordnen.

Masken-Pflicht wahrscheinlich

Doch mit dem Last-Minute-Votum wurde dem Gesundheitsminister mehr Handlungsspielraum gewährt. Mit der Änderung kann er jetzt aber auch regeln, "unter welchen bestimmten Voraussetzungen oder Auflagen Betriebsstätten oder Arbeitsorte betreten werden dürfen".

Experten erwarten nun, dass Anschober von den neu gewonnenen Möglichkeiten Gebrauch machen wird und eine Masken-Pflicht erlässt, die nicht nur die Supermärkte, sondern auch andere Arbeitsstätten betrifft.

Hohe Geldstrafe bei Verstößen

Sobald ein derartiger Erlass kommt, gibt es auch die Möglichkeit zur Strafe für jene, die sich nicht an die Anordnung halten. Für Beobachter kam der Entschluss des Nationalrats gerade deswegen überraschend. Noch am Freitagnachmittag war aus grünen Kreisen zu hören, dass es keine Strafen geben soll.

Doch die Meinungsänderung dürfte laut "Presse" vom Gesundheitsministerium ausgegangen sein. Demnach folgten die Abgeordneten der beiden Regierungsparteien dem Wunsch Anschobers nach mehr Befugnissen. Kommt der Erlass zur Masken-Pflicht, dann könnten Sünder mit bis zu 3.600 Euro belangt werden. Für Unternehmen sollen dann sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro möglich sein.

Die bisherige Masken-Pflicht ist rein rechtlich gesehen nämlich nur ein interner Erlass an den Verwaltungsapparat. Die Grundlage für Strafen ist damit nicht gegeben.

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