Seit 1. August 2021 bekämpft die Sonderkommission (SOKO) des Finanzministeriums gegen kriminelle Tätergruppen, die in organisierter Form mit Fake-Betriebe massiven Sozialbetrug begehen. 455 "Unternehmen" wurden identifiziert und gesperrt.
Sie vermeiden die Anmeldung von Arbeitskräften bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), um Lohn- und Lohnnebenkosten zu entgehen. Der geschätzte Schaden wird auf 800 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Wird ein Scheinbetrieb identifiziert, wird der Name in der Liste auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. Gleichzeitig werden Prüfungsmaßnahmen gesetzt, die bis zur Löschung des Unternehmens im Firmenbuch führen. Somit sollen andere Unternehmen davor geschützt werden, mit einem Scheinunternehmen unwissentlich zusammenzuarbeiten.
Aktuell berarbeite man sechs Netzwerkfälle, die sich über das gesamte Bundesgebiet und auch über die Staatsgrenzen hinaus erstrecken. Pro Netzwerkfall sollen bis zu 80 verbundene Unternehmen involviert sein, die ein betrügerisches steuerliches Verhalten an den Tag legen.
Verdächtigt werden derzeit um die 150 Personen und die damit verbundenen Unternehmen, die vorwiegend aus der Baubranche, Personalbereitstellungsfirmen und von Reinigungsdiensten stammen. Erschwerend für eine Strafverfolgung ist der Umstand, dass sich die Verdächtigen häufig ins Ausland absetzen. Neben den finanzstrafrechtlichen Delikten werden dabei häufig auch noch andere Straftaten aufgedeckt, wie beispielsweise Betrug oder Drogendelikte.
Die SOKO kooperiert mit Vertretern des Bundeskriminalamts, Staatsanwaltschaften, der Finanzmarktaufsicht sowie mit ausländischen Behörden, um auch über die Landesgrenzen hinaus die Täter zu verfolgen.
"Die Mehrheit der Unternehmen hält sich an die Regeln. Umso wichtiger ist es, dass wir gezielt gegen schwarze Schafe vorgehen. Sozialbetrug verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern trifft auch alle hart arbeitenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die letztendlich den angerichteten Schaden tragen müssen", sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in einer Aussendung am Samstag.
Mehr Rückenwind für die Ermittlerinnen und Ermittler soll durch die Änderungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes kommen, die am 1. September 2024 in Kraft treten. Dadurch können unter anderem Geldstrafen bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wenn es zur Vortäuschung von Geschäftsvorgängen, Verschleierung des wahren Gehalts oder Verfälschung von Belegen kommt. Die Finanzpolizei darf zudem Bankkonten von Scheinfirmen und jene Konten, auf die Gelder der Scheinunternehmen überwiesen werden, kurzfristig einfrieren.