Ein dichtes Programm hat sich die Koalition für die Klausur am Freitag im Habsburger-Schloss in Laxenburg bei Wien vorgenommen. Weitergekommen ist man aber nur in den Bereichen Wirtschaft und Arbeit. Das Thema Schule wird auf März verschoben.
Ein dichtes Programm hat sich die Koalition für die Klausur am Freitag im Habsburger-Schloss in Laxenburg bei Wien vorgenommen. Weitergekommen ist man aber nur in den Bereichen Wirtschaft und Arbeit. Das Thema Schule wird auf März verschoben.
Gleich vorab: Weil man sich am Freitag nicht auf die SP-Forderung zur Verdoppelung der Mittel für den Ausbau der Ganztagsschule auf 160 Mio. Euro pro Jahr und das neue Lehrerdienstrecht einigen konnte, soll die nächste Regierungsklausur im März stattfinden. Dort sollen die Themen Bildung und direkte Demokratie im Mittelpunkt stehen.
Mit den insgesamt 30 Maßnahmen, die am Freitag sehr wohl beschlossen wurden, stärke man die Wettbewerbsfähigkeit und bekämpfe Armut, erklärte Kanzler Werner Faymann. Folgende Themen wurden am Freitag unter anderem umgesetzt:
Gesundheit. Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert: Künftig werden nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst. Weiters werden nicht erst Drucklähmungen der Nerven, sondern auch Druckschädigungen als Berufskrankheit gelten.
Zudem werden chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Sprich: Der . Auch in der Liste: Rhinopathie, eine Vorstufe des Asthma bronchiale.
Zahnambulatorien sollen künftig alle Leistungen anbieten dürfen, die niedergelassene Zahnärzte erbringen. Berufsfeuerwehrleute, die Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr verrichten, werden in den Geltungsbereich des Nachtschwerarbeitsgesetzes aufgenommen, was unter anderem einen früheren Pensionsantritt ermöglichen kann.
Studiengebühren. Langzeitstudenten ab dem 9. Semester und jene aus Nicht-EU-Staaten müssen künftig Studiengebühren zahlen, wie bereits in den Jahren 2009-2011. Langzeitstudenten zahlen pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger hingegen 726,72 Euro, also das Doppelte wie früher. Ausgenommen sind Berufstätige, Behinderte, Studienbeihilfebezieher, Kranke, Schwangere, Studierende mit Kindern, Studenten mit Auslandssemester. Die Neuregelung betrifft rund 15 Prozent aller Studenten. Finanziell bringt die Regelung den Unis laut Wissenschaftsministerium insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr.
Uni-Zugang. In den Studienjahren 2013/14 bis 2015/16 wird zuätzlich zu den bestehenden Fächern auch in den Studienfeldern Informatik, Biologie und Biochemie, Architektur und Städteplanung, Wirtschaftswissenschaften (jeweils nur für Bachelor-Studien) sowie im Diplomstudium Pharmazie nur noch eine gewisse Zahl an Plätzen vergeben. Wer in der Bildungskarenz ein Studium absolviert, wird künftig nach einem Semester einen Leistungsnachweis vorweisen müssen.
Maßnahmen, von denen v.a. Frauen profitieren. Notstandshilfe: Anhebung des Freibetrags um 80 Euro. Wochengeld: Erhöhung auf 50 Euro/Tag für selbstständige Frauen. Das bedeutet eine Gleichstellung mit den unselbstständig Beschäftigten. Unternehmerinnen dürfen künftig neben dem Kinderbetreuungsgeldbezug eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausüben. Pflegezeiten. Rückwirkende Anrechnung von Pflegezeiten für behinderte Kinder. Verbrechensopfergesetz: Opfer von Menschenhandel können eine Entschädigung erhalten.
Bilanzpolizei fix. Beschlossen wurde gleich am Vormittag, dass eine Bilanzpolizei kommt, wie in der gesamten EU üblich. Prüfbehörde wird die Finanzmarktaufsicht (FMA), durchgeführt werden die Kontrollen aber von einem privaten Verein („Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung“). Strafen können bis zu 100.000 Euro ausmachen, wenn ein Unternehmen Falschangaben macht. Finanziert wird die "Bilanzpolizei" von den geprüften Unternehmen selbst (je 7.500 Euro pro Jahr). Allerdings werden auch die Mitglieder des Prüfvereins mit 10.000 Euro zur Kasse gebeten. Wenn dann noch Kosten offen bleiben, müssen die Unternehmen zahlen.
Krankengeld Neu. Das Krankengeld Neu wurde für Selbständige beschlossen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Vorgesehen sind 28 (statt 27 Euro) Euro pro Tag, ausgezahlt nach der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen - insgesamt fast 4.000 Euro. Für die Zeit davor - und zusätzlich - soll es weiterhin die freiwillige Zusatzversicherung ab dem 4. Tag der Krankheit geben. Neu ist hier eine Mindesthöhe von ca. 28 Euro pro Tag. Die Finanzierung des neuen Krankengeld-Modells in der Höhe von 19 Mio. Euro erfolgt über die AUVA.
Ich-AG. Steuerliche Entlastung der Einzelunternehmer. Startkapital für Unternehmensgründung wird von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Man rechnet so mit 150.000 Jobs im Laufe von 10 Jahren. Ab dem Jahr 2013 unterstützt der Bund Firmengründer mit 110 Mio. Euro Förderungen.
Gewerbeordnung. Vereinfachung: Mit der Novelle zu Genehmigungsverfahren soll vor allem bei Firmenübernahmen weniger Bürokratie anfallen. Die Mindest-KöSt sinkt von 1.750 auf 500 Euro pro Jahr. Abgeschafft wird die "Gründungsanzeige" in der "Wiener Zeitung ".
Bildungsteilzeit. In dieser Variante der Bildungskarenz sollen Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten, und sich gleichzeitig aus- bzw. weiterbilden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens einem halben Jahr besteht und die Arbeit entweder um ein Viertel oder um die Hälfte der Normalarbeitszeit reduziert wird (mindestens zehn Stunden/Woche). Bei Reduktion auf 50 Prozent bekommt man Teilzeit-Weiterbildungsgeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (442 Euro monatlich), bei Reduktion um ein Viertel die Hälfte davon. Mindestdauer sind vier Monate, Höchstdauer zwei Jahre.
Jugend- und Lehrlingscoaching. Betreuer nehmen sich Jugendlicher ab der neunten Schulstufe an, die sich weder in Ausbildung befinden noch am Arbeitsmarkt tätig sind. Ebenfalls ein Ausbau geplant ist beim Lehrlingscoaching, das sich an Personen richtet, die in geförderten Maßnahmen wie Implacementstiftungen auf die Lehrabschlussprüfung vorbereitet werden, oder die Lehre abgebrochen haben und diese nun beenden möchten. Sie sollen als ordentliche Schüler die Berufsschule besuchen und damit die gesamte duale Lehrausbildung erfolgreich abschließen können.
Fachkräftestipendium. Nieder- und mittel-qualifzierten Arbeitnehmern und Arbeitslosen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich über ein Fachkräftestipendium in Mangel- und Pflegeberufen ausbilden zu lassen. Voraussetzung ist, dass das AMS eine hohe Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Bildungsabschlusses sieht. Die Höhe des Stipendiums soll sich an der Ausgleichszulage orientieren, gewährt wird es für die gesamte Zeit der Ausbildung, maximal drei Jahre.
Erwachsenenlehre. Erwachsenen soll die Möglichkeit einer Lehre erleichtert werden. Betriebe, die zumindest Hilfsarbeiterlohn zahlen, sollen dafür eine erhöhte betriebliche Lehrstellenförderung erhalten - zwischen drei Monatsgehältern im ersten Lehrjahr und einem im dritten und vierten Lehrjahr.
Lehrerdienstrecht wartet.
Vorerst gibt es keine Einigung zur 24-Stunden-Woche bei höherem Anfangsgehalt. Die ÖVP befürchtet die Wut der Beamtengewerkschaft.
Kritik von FPÖ
"Das wesentlichste Ergebnis der Regierungsklausur ist offenbar, dass es im März wieder eine Regierungsklausur geben wird", fasste FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache die bisher bekannten Resultate des rot-schwarzen Treffens in Laxenburg zusammen.