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Schrems erringt Etappen-Erfolg gegen Facebook

Heute Redaktion
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Im Rechtsstreit gegen Facebook konnte der Österreicher Max Schrems einen Etappenerfolg verbuchen. Der Generalanwalt des EuGH riet im Sinne Schrems' zu entscheiden.

Am Donnerstag verbuchte der österreichische Datenschützer Max Schrems einen Erfolg im Kampf gegen Facebook. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfahl dem Gericht, bei wesentlichen Grundsatzfragen zum Datenaustausch zwischen den USA und der EU im Sinne des Österreichers zu entscheiden.

Schrems begehrt seit 2015 gegen die gängige Praxis auf. Facebook übermittelt ja bekanntlich die Daten europäischer Nutzerinnen und Nutzer in die USA, wo sie den lokalen Gesetzen zur Überwachung durch Geheimdienste unterliegen. Mit einem Datenschutz, wie er in der EU durch die DSGVO gelebt wird, hat das freilich wenig zu tun.

In der Empfehlung vom Donnerstag ging es um die Rechtsgrundlage, auf deren Basis Facebook vom europäischen Standort Irland aus Daten nach Kalifornien übermittelt. Der Milliardenkonzern beruft sich auf au EU-Standardvertragsklauseln.

Diese Klauseln seien laut Schrems nur statthaft, wenn das Unternehmen ausreichenden Datenschutz in den Drittstaaten garantieren könne, was im Falle Facebooks nicht der Fall sei. Denn das Unternehmen sei durch US-Gesetze dazu verpflichtet die Daten für Behörden, wie etwa der NSA oder dem FBI, zugänglich zu machen. Für Europäer gebe es aber keine Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen, so Schrems.

Worum ging es am Donnerstag?

Kompliziert wird es wegen einer Ausnahmeklausel. Laut Schrems könnte sich die zuständige irische Datenschutzbehörde nämlich auf eine solche berufen und den Datentransfer aus der EU in die USA von jetzt auf gleich beenden.

Die irische Behörde wiederum sieht keine Möglichkeit dazu diese Ausnahmeklausel zur Anwendung zu bringen. Sie plädiert für eine generelle Abschaffung dieser Klauseln. Schrems sieht darin eine Verzögerungstaktik. Nun schickte das irische Höchstgericht elf Fragen an den EuGH, die Generalanwalt Saugmandsgaard Oe nun beantwortete.

Oe folgt Schrems' Argumentation

Dieser folgte in weiten Teilen der Argumentation des Österreichers. Konkret sagte Oe, dass ein (von Irland gefordertes) Abschaffen der Standardklauseln nicht sinnvoll sei. Er betonte, wie jedoch auch Schrems, die Möglichkeit die Ausnahmeklausel anzuwenden. Heißt: Gibt es ein Problem mit US-Recht, können Datenschutzbehörden einen Datenfluss aussetzen.

Schrems sagte zur APA, dass die Stellungnahme beweise, dass die Datenschutzbehörde die Lösung in eigenen Händen halte. Aber anstatt sich auf die Ausnahmeklausel zu stützen, würde Irland sich an den EuGH wenden, um das gesamte System für nichtig zu erklären. "Wie ein Ruf nach der europäischen Feuerwehr, weil man nicht in der Lage ist, eine Kerze auszublasen", sagte Schrems in bildlicher Sprache.

Schrems zeigte sich am Donnerstag zufrieden. Das Gutachten sei "eine schallende Ohrfeige für die irische Datenschutzbehörde und Facebook". Außerdem sei es auch ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern.

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