Österreich
Mayer-Kritik an MaHü-Umfrage
Von Heute Redaktion
Bild: Sabine Hertel
49.000 Bewohner des 6. und 7. Bezirks sollen im Februar über die MaHü abstimmen - darunter auch EU-Bürger. Das ist rechtswidrig, so Verfassungsjurist Heinz Mayer im Ö1- Journal.
– darunter auch EU-Bürger. "Das ist rechtswidrig", so Verfassungsjurist Heinz Mayer im Ö1- Journal.
Seiner Meinung nach seien diese Befragungsmodalitäten unzulässig – EU-Bürger seien nicht wahlberechtigt. Die Opposition fühlt sich von Mayer bestätigt, die Stadtregierung bleibt hingegen cool: "Auch bei Wahlen auf Bezirksebene dürfen EU-Bürger mitstimmen. Wir freuen uns über jede Beteiligung", heißt es in einer Aussendung von Rot-Grün.