Österreich

Mayer-Kritik an MaHü-Umfrage

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

49.000 Bewohner des 6. und 7. Bezirks sollen im Februar über die MaHü abstimmen - darunter auch EU-Bürger. Das ist rechtswidrig, so Verfassungsjurist Heinz Mayer im Ö1- Journal.

– darunter auch EU-Bürger. "Das ist rechtswidrig", so Verfassungsjurist Heinz Mayer im Ö1- Journal.

Seiner Meinung nach seien diese Befragungsmodalitäten unzulässig – EU-Bürger seien nicht wahlberechtigt. Die Opposition fühlt sich von Mayer bestätigt, die Stadtregierung bleibt hingegen cool: "Auch bei Wahlen auf Bezirksebene dürfen EU-Bürger mitstimmen. Wir freuen uns über jede Beteiligung", heißt es in einer Aussendung von Rot-Grün.