Österreich

Mediziner als "Drogendealer mit Lizenz"

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:28

Der Prozess gegen einen Arzt, der sich wegen schwerer Körperverletzung, Suchtgifthandels, schweren Betrugs und anderer Verbrechen und Vergehen im Zusammenhang mit der Verschreibung von suchtgifthältigen Medikamenten und Substitutionsprogrammen verantworten muss, hat am Montag im Landesgericht Linz begonnen.

und Substitutionsprogrammen verantworten muss, hat am Montag im Landesgericht Linz begonnen.

Von der Anklage erfasst sind die Behandlungen von 67 Personen von März 2007 bis November 2009. Der Mediziner bekannte sich nicht schuldig. Die Verhandlung ist auf sieben Termine anberaumt. Am Nachmittag wurde die Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt.

"Drogendealer mit Lizenz"

Der Beschuldigte habe ohne Erheben der Krankheitsgeschichte (Anamnese) oder Harntest Suchtgift-Ersatzstoffe verschrieben. Es sei in der Szene bekanntgewesen, dass er alles verschreibe, was man wollte. Er habe den Ruf genossen, schnell und problemlos auszuteilen, trug die Staatsanwältin aus der mehr als 200 Seiten umfassenden Anklageschrift vor.

Er habe die erlaubte Tagesdosis eines Stoffes oft bei weitem überschritten und zusätzlich Mittel verordnet, obwohl eine Kontraindikation vorlag. Ein Patient habe den Arzt als "Drogendealer mit Lizenz" bezeichnet, ein anderer ausgesagt, dass er erst durch die Verschreibungen süchtig geworden sei.

"Jeder Mensch ist anders"

Zu einem Patienten, den er mit 800 mg des Drogenersatzstoffes Substitol eingestellt hatte, obwohl die Höchstgrenze laut Staatsanwältin bei 200 mg liege, gab der Angeklagte an, dass dieser berufstätig gewesen sei und einen vernünftigen Eindruck gemacht habe. Mit der hohen Dosis habe er den Mann davor bewahren wollen, dass er am Wochenende in die Disco gehe und sich dort Heroin kaufe. "Das war eine einmalige Ausnahme, jeder ist anders, Menschen sind ja keine Maschinen", verantwortete sich der Arzt.

Ein Patienten sei nur knapp vom Amtsarzt gerettet worden, nachdem er die vom Angeklagten verschriebene Dosis in einer Apotheke eingenommen hatte. Zur Anamnese habe er sich mit einem Blick in die Augen und die dreimal gleiche Antwort auf eine Frage begnügt, so die Staatsanwaltschaft.

Das bestätigte der Arzt bei seiner Einvernahme und gab an, dass er seit einem Vierteljahrhundert in diesem Metier tätig sei. Aus Erfahrung erkenne er so am besten, ob jemand opiat-abhängig sei. Verengte, träge Pupillen seien eindeutig, Harntests könnten manipuliert werden. Zudem sei er für deren Durchführung nicht zuständig.

Drei Fragen, drei Antworten

Er müsse davon ausgehen, dass seine Patienten lügen. Wenn sie im Laufe eines Gespräches dreimal gefragt würden, wie viel Stoffe sie bisher konsumiert hätten, und dreimal die gleiche Antwort käme, glaube er ihnen das. Oft werde die Aussage ohnehin beim dritten Mal revidiert.

Seine Ordinationshilfe habe selbst Erfahrung in dem Bereich und liefere ihm eine Art Vorbericht, nachdem sie mit dem Patienten den Behandlungsvertrag ausgefüllt habe. Diese Erklärung unterschreibe der Patient im übrigen, so der Angeklagte.

Der Verteidiger verwies darauf, dass die Rezepte seines Mandanten bis auf wenige Ausnahmen vom Amtsarzt und folglich von der Behörde in Ausübung der Letztverantwortung genehmigt worden seien. Die Stellung des Amtsarztes sei seit 1. Jänner 2008 durch eine Novelle zum Suchtmittelgesetz gestärkt. Die Patienten müssten ihre Substitutionsmittel in einer Apotheke unter Aufsicht einnehmen. Eine Mitgabe sei ebenfalls nur mit Genehmigung des Amtsarztes erlaubt. Teilweise seien die Patienten auch bei anderen Ärzten in Behandlung gewesen und von diesen oder einem Krankenhaus dem Angeklagten zugewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft habe aber nur gegen seinen Mandanten ermittelt.

Der Beschuldigte gab an, dass die Dosierungen und Zeiträume aus der Anklageschrift richtig seien, allein Privatrezepte habe er nie ausgestellt. Er habe sich ab dem 14. Juni 2008, nachdem er einen Kurs besucht hatte, an die Grenzen im Suchtmittelgesetz gehalten und keine Neueinstellung eines Patienten gemacht, die darüber lag.

Zudem sei auch eine zu niedrige Dosierung gefährlich, weil sich der Süchtige dann den ihm fehlenden Stoff auf dem Schwarzmarkt besorgen würde und es dann leicht zu einer insgesamt gefährlichen Menge käme.

Durch seine Bemühungen, der Apothekerkammer zu helfen Rezeptfälschungen einzudämmen, habe er nicht den Suchtgifthandel gefördert, wie ihm vorgeworfen werde, sondern das Gegenteil verfolgt, so der Angeklagte. Er habe auch Dutzende Nicht-Süchtige weggeschickt und sich außerdem beim Arbeitsamt dafür eingesetzt, dass Abhängige soweit möglich vermittelt werden, um ihnen eine Perspektive zu geben.

(APA/red)

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