Politik

Mehr Entschädigung für Verbrechensopfer

Heute Redaktion
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Verbrechensopfer bekommen künftig mehr staatliche Hilfe. Die dafür nötige Novelle zum Verbrechensopfergesetz hat der Nationalrat am Donnerstag einstimmig beschlossen. Alle Fraktionen begrüßten das von SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer vorgelegte Gesetz.

Mit der Novelle werden die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und der Bestattungskostenersatz erhöht, außerdem übernimmt die öffentliche Hand künftig die Kosten für eine Krisenintervention. Statt zwei gibt es künftig vier Entschädigungskategorien.

Bei schwerer Körperverletzung erhält das Opfer 2.000 bis 4.000 Euro - letzteres im Falle einer länger als drei Monate dauernden Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit. Bei schweren Dauerfolgen steigt der Betrag auf 8.000 bis 12.000 Euro bei Pflegebedarf von mindestens Stufe 5. Bisher gab es bloß zwei Leistungshöhen mit 1.000 und 5.000 Euro.

Mehrkosten bis zu 900.000 Euro erwartet

Die Regierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten von 800.000 bis 900.000 Euro. Sie sollen durch Umschichtungen innerhalb des Sozialministeriums und im Bundessozialamt kompensiert werden. Stabilisierungsmaßnahmen unmittelbar nach der Straftat von Notfallpsychologen werden mit bis zu zehn Sitzungen pro Person abgegolten. Der Kostenersatz für Bestattungskosten wird von bisher 2.559 Euro auf 3.300 Euro erhöht.

Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde. Dieses erhalten sie nur, wenn sie mit den Sicherheitsbehörden und Gerichten zusammenarbeiten und in ein Zeugenprogramm einsteigen, erläuterte Hundstorfer. Damit versuchte er Sorgen vor allem der FPÖ zu zerstreuen, dass es zu Missbrauch kommen könnte.