Schon lang ist Lagerarbeiter Hannes G. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Bei Großeinsätzen musste er bislang Urlaub nehmen. „Was bedeutet die neue Gesetzeslage für mich?", fragt er die AK-Experten.
Ab 1. September tritt die neue Regelung für freiwillige Helfer in Kraft. Ab dann haben diese einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung , wenn sie – im Einvernehmen mit dem Dienstgeber - bei Großschadensereignissen im Einsatz stehen. „Dienstgeber erhalten zukünftig für die Zeit der Abwesenheit ihrer Mitarbeiter eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds – 200 Euro pro Beschäftigtem und Tag", erklären die AK-Arbeitsrechtsexperten.
„Damit wird eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt, die auch seit Monaten von den niederösterreichischen Sozialpartnern in Verhandlungen mit Politik und Freiwilligenverbänden vorangetrieben wurde", sagt Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.
Nähere Informationen unter der Telefonnummer: 057171-22000
(Lie)