Kombilohnbeihilfe

Mehr Stunden, mehr Geld – große Änderung bei AMS-Bonus

Wer nach dem Wiedereinstieg mehr Stunden arbeitet, bekommt künftig auch einen größeren Zuschuss. Doch für manche fällt er komplett weg.

Leo Stempfl
Mehr Stunden, mehr Geld – große Änderung bei AMS-Bonus
Minister Kocher präsentierte die Neuerungen am Dienstag. (Archivbild)
BMAW/Holey

92.284 offene Stellen sind derzeit beim AMS gemeldet. Gleichzeitig gibt es 399.005 Personen auf Jobsuche und einen anhaltenden Personalmangel in vielen Branchen des Alltags. Ein Umstand trägt aktuell zur Verschärfung bei: Für manche Personen gibt es praktisch keinen Anreiz, mehr Stunden zu arbeiten.

Gemeint sind Bezieher der sogenannten Kombilohnbeihilfe. Wiedereinsteiger, arbeitslose Personen ab 50 Jahren sowie jene mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bekommen einen geförderten AMS-Zuschlag zum Nettoeinkommen des neu aufgenommenen Arbeitsverhältnisses. Dieser wird ein Jahr lang und bis zur Höhe des individuellen Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfeanspruchs plus 30 Prozent gewährt. Voraussetzungen sind eine Meldung beim AMS seit 182 Tagen und eine Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden.

25 Prozentpunkte höherer Zuschuss

Nun kündigte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher einige weitreichende Neuerungen an, um das Instrument noch zielgerichteter und bedarfsorientierter zu gestalten. Der AMS-Verwaltungsrat hat die Anpassungen ebenfalls bereits abgewunken, mit 1. Juni 2024 treten sie dann in Kraft.

Um Menschen schneller wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen, fällt die Frist von 182 Tagen für Personen mit Behinderungen komplett. Noch weitreichender sind die neuen Anreize für Arbeitsverhältnisse mit einem höheren Wochenstundenausmaß. Ab 30 Stunden gibt es zum jeweiligen Nettoeinkommen künftig einen Zuschlag bis zur Höhe des individuellen Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfeanspruchs plus 55 Prozent (statt bisher 30).

Das Modell ab 20 Wochenstunden wird hingegen nur mehr für Menschen mit Behinderungen, gesundheitlichen Einschränkungen und Betreuungspflichten verfügbar sein, fällt für alle anderen also weg.

Reichenbeispiel

Das Ministerium liefert in der entsprechenden Medieninformation auch ein Rechenbeispiel mit, das den Unterschied zu vorher verdeutlichen soll. Weil man durch mehr Stunden (also beispielsweise 30 statt 20) natürlich näher an den Maximalwert ALG/NH +30 Prozent kam, wurde teils keine Beihilfe mehr benötigt, um dieses Niveau zu erreichen. Man konnte also stattdessen auch einfach nur 20 Stunden arbeiten, den Zuschuss bekommen, und so auf das gleiche Nettogehalt kommen.

Im neuen Modell gibt es nun unter 30 Stunden in der Regel keinen Anspruch mehr. Doch wer mindestens 30 Stunden in der Woche arbeitet, bekommt eben gleich 55 Prozent mehr, als das ALG betragen würde. 

"Wichtiges Signal"

"Mit der Reform der Kombilohbeihilfe setzen wir Anreize, um das Arbeitsvolumen in Richtung Vollzeit zu steigern. Insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an Arbeits- und Fachkräften ist das ein wichtiges Signal", beschreibt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher seinen Antrieb. "Neben dieser Anreizwirkung stellen wir in Zukunft auch eine intensivere Unterstützung von Personen mit Behinderungen sicher, da sie künftig sofort ohne Wartefrist für die Förderung anspruchsberechtigt sind. Das ist auch in Hinblick auf die Vermeidung von längeren Perioden der Arbeitslosigkeit und daraus resultierender Langzeitarbeitslosigkeit wichtig."

AMS-Vorständin Petra Draxl dazu: "Mit dem Kombilohn fördert das AMS erfolgreich die Arbeitsaufnahme von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen. Mit den Änderungen ab 1. Juni 2024 verstärken wir den Anreiz, 30 Wochenstunden und mehr zu arbeiten. Für Menschen mit Einschränkungen wird die Beihilfe rascher zugänglich."

Kritik und Lob

Ines Stilling, AK-Bereichsleiterin Soziales, sieht im neuen Modell "keine sinnvolle Unterstützung für ältere Arbeitslose". Der Kocher-Vorstoß sei der falsche Weg. Darin wird ausgegangen, dass sich Betroffene die Jobs aussuchen können, in Wahrheit müssten sie aber oftmals Stellen annehmen, bei denen weniger als 30 Wochenstunden angeboten werden. Warum in diesen Fällen nun kein Kombilohn mehr bezahlt werde, sei für die AK nicht nachvollziehbar. 

"Bei einem Job mit 30 Wochenstunden sollte in Wahrheit aufgrund der Einkommenshöhe kein Kombilohn mehr nötig sein – schon gar nicht mit einer erhöhten Förderung", kritisiert auch ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl. "Das ist reine Lohnsubvention für die Wirtschaft und fördert nur Aufnahmen im Niedriglohnbereich."

Zufrieden zeigt sich hingegen die Wirtschaftskammer. "Höhere Arbeitszeiten müssen sich in den Geldbörsen der arbeitenden Menschen bemerkbar machen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Regierung bei der Neugestaltung des Kombilohns dem Grundsatz 'Arbeit muss sich lohnen' folgt", sagt Generalsekretär Karlheinz Kopf.

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