Österreich

Mehrfacher Kindesmiss-brauch: 7 Jahre Haft

Heute Redaktion
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Sieben Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber höhergradig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Freitag am Landesgericht Salzburg das Urteil für einen 32-jährigen Salzburger aus dem Flachgau. Laut Anklage soll er fünf Kinder und Jugendliche sowie eine junge Frau missbraucht und vergewaltigt haben.

Das nicht rechtskräftige Urteil erfolgte weitgehend im Sinne der Anklage, nur in einem Vorwurf gab es einen Freispruch. Die Öffentlichkeit war vom Prozess großteils ausgeschlossen.

Gleich mehrere Anklagepunkte

Das Gericht ortete das Vergehen der , der geschlechtlichen Nötigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der pornografischen Darstellung Minderjähriger sowie das Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der Bestimmung zur falschen Beweisaussage. Von einer angeklagten Vergewaltigung und vom Vorwurf einer Verleumdung wurde der Mann freigesprochen.

Die Strafdrohung für den Beschuldigten betrug von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Verheiratet - obskurer Verein

Der Prozess hat am 8. Oktober gestartet. Der bisher unbescholtene Kraftfahrer beteuerte seine Unschuld. Der verheiratete Mann hatte im Sommer 2012 einen Freizeitverein mit historischem Bezug gegründet. Der harmlos klingende Verein soll aber ein sektenartiger "Orden" gewesen sein, den der Angeklagte dazu benutzt habe, seine sexuellen Fantasien auszuleben.

Als Engel aufgetreten

Über den Verein seien Kindern angeworben worden, und an den "Orden" hätten sich vor allem Frauen gewandt, die sich in einer Krise befinden, "er hat sich ihr Vertrauen erschlichen", so der Staatsanwalt. Über Facebook seien die Frauen dann von einer angeblichen höheren Macht zu Prüfungen und Aufgaben aufgefordert worden, vielfach sei der Beschuldigte dort selbst als Engel aufgetreten.

"Die Prüfungen waren dazu da, um seine sexuellen Gelüste zu erfüllen." Der 32-Jährige habe bei seiner Vernehmung selbst eingeräumt, dass er den "Orden" wegen des Zugangs zu Sexualkontakten geschaffen habe. Druck und Drohungen hätte er aber nie ausgeübt. "Aber durch Aussagen der Opfer und Chat-Protokolle wird er belastet", erklärte der Staatsanwalt.

Kinder nutzten fremde Passwörter

Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. So habe sich etwa bei der kontradiktorischen Einvernahme der vermeintlichen Opfer gezeigt, dass die Kinder sich selbst mit fremden Passwörtern eingeloggt hätten. "Mein Mandant bekennt sich nicht schuldig", so der Anwalt.

Ehefrau bekam bedingte Strafe

Auch die Ehefrau des Angeklagten wurde verurteilt, und zwar wegen Beitrags zur gefährlichen Drohung. Von den Vorwürfen der Falschaussage und Verleumdung wurde sie freigesprochen. Die nicht geständige, 25-Jährige erhielt drei Monate bedingt. Ihr Verteidiger meldete Rechtsmittel an. Daher ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig.