Österreich

Mehrheit gegen härteres Kampfhunde-Gesetz

Die Stadt Wien plant Änderungen im Tierhaltegesetz. So sollen in Zukunft Kampfhunde-Halter ohne Schein mindestens 1.000 Euro Strafe zahlen.

Heute Redaktion
Teilen
Die Stadt Wien plant härtere Maßnahmen für Kampfhunde-Halter.
Die Stadt Wien plant härtere Maßnahmen für Kampfhunde-Halter.
Bild: Symbolbild / Fotolia

Wie "Heute" berichtete, liegt der Entwurf zum neuen Wiener Tierhaltegesetz vor. Die Stadt will vor allem härter gegen Kampfhundebesitzer ohne entsprechenden Führschein vorgehen und eine Mindeststrafe von 1.000 € einführen. Auch jene Halter, die ihren Vierbeiner scharf abrichten oder ein Tierhalteverbot ignorieren, werden mit 1.000 € abgestraft.

"Heute" startete eine Online-Umfrage zu diesem Thema unter dem Motto "Halten Sie härtere Strafen für uneinsichtige Hundehalter für sinnvoll?" Das überraschende Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Teilnehmer stimmten für "Nein" und finden die Strafen sind derzeit hart genug. Allerdings müsste die Stadt die Einhaltung der Richtlinien besser kontrollieren.

Raschere Vergabe von Kampfhunden

Auch, dass im TierQuarTier in Donaustadt sehr viele Kampfhunde auf ein neues Zuhause warten, ist der Stadt ein Dorn im Auge. Denn, wurde ein Tier seinem mehrmals verwarnten Besitzer abgenommen, musste es bisher im Tierheim bleiben – und das während teils monatelanger Verfahren. In Zukunft sollen solche Besitzer automatisch das Recht am Tier verlieren.

Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) zu "Heute": „Mir ist es wichtig, dass beschlagnahmte Tiere nicht ewig im TierQuarTier warten müssen, sondern rasch wieder an einen Tierliebhaber vergeben werden können. Mit der Novelle wird ein mehrmals verwarnter Besitzer sein Recht am Tier verlieren und das Tier kann schneller an ein neues zu Hause vermittelt werden."

Die Änderungen im Überblick:

- Wer einen gelisteten Kampfhund besitzt, aber keinen entsprechenden Hundeführschein, bezahlt in Zukunft mindestens 1.000 Euro Strafe. Der Führschein muss innerhalb von drei Monaten (ab Aufnahme der Tierhaltung) positiv absolviert werden.

- Auch mindestens 1.000 Euro Strafe gibt es für Hundebesitzer, die ihr Tier scharf abrichten oder ein Tierhalteverbot ignorieren.

- Hunde, die ihrem mehrfach verwarnten Besitzer abgenommen wurden, werden in Zukunft sofort zur Weitervermittlung freigegeben. Der Besitzer verliert das Recht am Tier automatisch.

- Leinen- und Maulkorbpflicht: Auf Hundeschauen müssen zusehende Hunde Maulkörbe tragen, vorführende hingegen nicht.

Bis 2. Juni kann man den Gesetzesentwurf in den Magistratischen Bezirksämtern und online einsehen und eine Stellungnahme an die MA 58 abgeben. (cz/csc)