Wien

Mehrkosten durch Wahlrechtsnovelle befürchtet

Aufgrund der geplanten Wahlrechtsnovelle befürchtet die Stadt Wien Mehrkosten.

Heute Redaktion
Barrierefreiheit kann laut Stadt Wien nicht in allen Wahllokalen ermöglicht werden.
Barrierefreiheit kann laut Stadt Wien nicht in allen Wahllokalen ermöglicht werden.
Bild: Fotolia (Symbolbild)

Wien fordert deshalb eine Anhebung der sogenannten Pauschalentschädigung, die der Bund den Gemeinden leistet. Dieses Jahr lagen diese Entschädigungen bei 75 Cent pro Wahlberechtigtem. In der Stellungnahme zur Novelle, deren Begutachtungsfrist mit Montag endet, heißt es, dass den Wahlbehörden zusätzliche Aufgaben übertragen werden würden. Außerdem entstünden durch die Vereinheitlichung der Vergütung von Mitgliedern der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen, allein der Stadt Wien Mehrkosten von 115.000 Euro pro Wahlgang.

Streichung der "Hauskundmachung"

Mit der Novelle soll die sogenannte "Hauskundmachung" vollständig gestrichen werden. Die Stadt spricht sich für starke Einschränkungen dieser aus. So soll es beispielsweise Aushänge, in denen angegeben wird, wie viele Wahlberechtigte es in einem bestimmten Haushalt gibt, in Zukunft nicht mehr geben. Es muss nur mehr ausgeschildert werden, dass und wann eine Wahl stattfindet. Ansonsten soll eine "Hauskundmachung" nur mehr einen QR-Code zur mittelbaren Abfrage der eigenen Wahlberechtigung beinhalten. „Es ist sachlich und kostenmäßig jedoch nicht gerechtfertigt, alleine wegen des QR-Codes – welcher auch im Internet kundgemacht werden kann – weiterhin österreichweit flächendeckende Hausanschläge vorzunehmen“, so die Stadt.

Nicht alle Wahllokale barrierefrei

Im Begutachtungsentwurf ist ein barrierefreier Zugang samt Leitsystem für sehbehinderte Personen zu allen Wahllokalen vorgesehen. Dies kritisiert die Stadt Wien mit der Begründung, dass es unmöglich sei diese Forderungen umzusetzen. Zur Bundespräsidentschaftswahl seien 853 der über rund 1.500 Wahllokale barrierefrei, allerdings ohne Leitsystem für Sehbehinderte, ausgestattet gewesen. Eine Aufstockung bis zu den Bundeswahlen 2024 sei einfach nicht möglich. Die Option alle Wahllokale zu geeigneten barrierefreien Orten zu verlegen, würde zu lange Zugangswegen der Wahlberechtigten zur Folge haben. 

Der geplante Wegfall der Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamts als Mitglied der Wahlbehörde wird von der Arbeiterkammer (AK) in ihrer Stellungnahme kritisiert. Die Anhebung der Bereitschaft der Staatsbürger zur Tätigkeit in der Wahlbehörde, wie in der Novelle bezweckt wird, werde damit verfehlt. Wenn Wahlbeisitzer nicht mehr zur Übernahme ihrer Tätigkeit verpflichtet seien, könnte das Probleme mit ihren Arbeitgebern hervorrufen.

Kritik der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer gibt auch bekannt, dass für sie unklar sei, warum das Zukleben des Stimmzettelkuverts bei der Briefwahl zu einer Nichtigkeit der Stimme führe. Das damit verbundene Aufschneiden des Kuverts ist für die Wahlbehörden zwar mit einem höheren Aufwand verbunden, jedoch geschieht dies meist aus „Skepsis gegenüber den Wahlbehörden, dass ihr Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und keine verfassungswidrige Einsicht in das Stimmzettelkuvert erfolgt“. Die Tiroler Landesregierung hält die Nichtigkeit zumindest dann für „überschießend“, wenn ohnehin viele Wahlkarten einlangen und die Nichtigkeit nicht zur Wahrung des Wahlgeheimnisses nötig ist.

Wichtige Eckpunkte der Wahlrechtsnovelle

Ein grundlegender Punkt der Wahlrechtsnovelle ist die frühzeitige Auszählung eines großen Teils der Wahlkartenstimmen bereits am Wahlsonntag. Außerdem soll indirekt ein Vorwahltag eingeführt werden. Im Zuge dessen sollen alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl um 17 Uhr eintreffen, bereits am Wahltag mit dem übrigen Stimmen aus dem Sprengel ausgezählt werden. Nur jene, die später eintreffen, werden am Montag ausgezählt. Auch die Briefwahl wird erleichtert. Somit kann in Zukunft bereits drei Wochen vor Wahl die Wahlkarte abgeholt und vor Ort in einer Wahlzelle abgestimmt werden. Wirksam werden die neuen Regelungen ab 2024.

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