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Meineid-Verdacht: Justiz klagt Frauke Petry an!

Heute Redaktion
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Hat sie vor dem Wahlprüfungsausschuss gelogen? Ex-AfD-Chefin Frauke Petry (mit ihrem Ehemann) wurde jetzt wegen Meineid-Verdachts angeklagt.
Hat sie vor dem Wahlprüfungsausschuss gelogen? Ex-AfD-Chefin Frauke Petry (mit ihrem Ehemann) wurde jetzt wegen Meineid-Verdachts angeklagt.
Bild: picturedesk.com

Jetzt wird es eng für Frauke Petry: Die Ex-AfD-Chefin wurde am Dienstag wegen des Verdachts auf Meineid von der Staatsanwaltschaft Dresden angeklagt.

Turbulente Zeiten für Frauke Petry: Zuerst lehnte sie es nach dem AfD-Wahlerfolg ab, mit ihrer Fraktion im Bundestag zu sitzen, dann trat sie zusammen mit ihrem Mann aus der Partei aus – jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten! Grund: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die deutsche Politikerin (42) Anklage wegen Meineid-Verdachts erhoben.

Der Vorwurf: Petry soll am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt – und ihre Angaben beeidet haben. Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014.

Nach Petrys Aussage vor Gericht wurde über ein Jahr ermittelt

Laut Staatsanwaltschaft soll sie gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen, was aber den Darlehensverträgen widerspricht. Nach den umstrittenen Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Ausschuss hatte die Justiz zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt – und mehr als ein Jahr ermittelt. Die Ermittlungen gegen Hütter waren bereits im Mai eingestellt worden.

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen.

Angeblich hatte Petry ein Verfahren sogar befürwortet: Sie hatte damals erklärt, dass eine Gerichtsverhandlung die Möglichkeit biete, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Ob sie heute noch der gleichen Meinung wäre, ist zu bezweifeln. (tas)