Wirtschaft

Mensdorff-Pouilly: Anklage nimmt Schloss ins Visier

Heute Redaktion
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Im Falle einer Verurteilung des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly will sich die Staatsanwaltschaft Wien den Zugriff auf den Familiensitz im burgenländischen Luising sichern.

Das ORF-"Morgenjournal" berichtete am Freitag von den Plänen der Anklage. Ein Antrag auf ein Veräußerungsverbot wurde aber vom Landesgericht Wien abgelehnt, weshalb sich die Staatsanwaltschaft an das Oberlandesgericht gewandt hat. Dort wird man sich um eine rasche Erledigung bemühen, betonte OLG-Sprecher Reinhard Hinger.

Mensdorff-Pouilly im Dezember vor Gericht

Denn Mensdorff-Pouilly muss sich ab 12. Dezember vom dem Straf-Landesgericht wegen des Verdachts der Geldwäsche, falschen Zeugenaussage in zwei U-Ausschüssen und Vorlage eines angeblich gefälschten Beweismittels verantworten. Dass das Rechtsmittelverfahren zum Grundbuch vor Prozessbeginn beendet ist, könne man nicht garantieren, sagte Hinger, einen Termin zu nennen, wäre "unüblich und unseriös". Aber natürlich gebiete die Sache eine rasche Entscheidung, sie wird in einem Dreier-Senat getroffen.

Zu entscheiden sei überwiegend eine Rechtsfrage - und zwar vor dem Hintergrund des 2011 verschärften Abschöpfungs-Paragrafen. Die Staatsanwaltschaft will ein Veräußerungsverbot für Mensdorffs Familiensitz im Grundbuch verankert haben, damit bei einer Verurteilung potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann. Der Richter am Landesgericht sah im Fall Mensdorff-Pouilly allerdings zu wenig Gefahr, dass mögliche Straf- und Entschädigungszahlungen später nicht einzubringen wären.

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