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Mensdorff-Pouilly trifft Balluch: Prozess endet mit ...

Heute Redaktion
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Der eine ist leidenschaftlicher Jäger und Veranstalter von Jagden, der andere Chef einer Tierschutzorganisation und Organisator von Protestaktionen. Am Mittwoch standen sich Alfons Mensdorff-Pouilly und Verein gegen Tierfabriken-Obmann Martin Balluch vor Gericht gegenüber. Mensdorff-Pouilly hatte wegen Besitzstörung geklagt, der Prozess endete mit einem Vergleich.

Der eine ist leidenschaftlicher Jäger und Veranstalter von Jagden, der andere Chef einer Tierschutzorganisation und Organisator von Protestaktionen. Am Mittwoch standen sich Alfons Mensdorff-Pouilly und Verein gegen Tierfabriken-Obmann Martin Balluch vor Gericht gegenüber. Der Graf hatte wegen Besitzstörung geklagt, der Prozess endete mit einem Vergleich.

Die Aktivisten vom Verein gegen Tierfabriken haben mehrmals von Mensdorff-Pouilly veranstaltete Gatterjagden gestört, weil diese in ihren Augen Akte der Tierquälerei sind. Eigens für die Jagd gezüchtete Fasane, Rebhühner und Enten wurden ausgesetzt.

Der leidenschaftliche Jäger wirft den Tierschützern vor, unbefugt seinen Privatgrund betreten zu haben. Das bestreitet Balluch und behauptet, er sei immer auf öffentlichen Wegen unterwegs gewesen, weshalb er den Prozess für sinnlos erachte.

Balluch bleibt Grundstück fern, Mensdorff-Pouilly zahlt

Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten Tieraktivisten friedlich vor der Bezirkshauptmannschaft Güssing gegen Gatterjagd. Im Gerichtsgebäude kam es dann zum vom Richter vorgeschlagenen Vergleich. Balluch versicherte, in Zukunft nicht unbefugt das Jagdrevier betreten zu werden. Im Gegenzug kommt der Kläger für seine eigenen Kosten und die seines Anwalts auf. 

"Ich habe sowieso nie unbefugt dieses Jagdrevier betreten, sondern von öffentlichen Straßen aus die Jagd dokumentiert. Jetzt zu erklären, in Zukunft nie unbefugt dieses Revier betreten zu wollen, ist mir daher nicht schwer gefallen", sagte der VGT-Obmann, der aber auch klarstellte, dass sein Verein weiterhin das Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere fordere.

Mensdorff-Pouilly zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. "Wenn ich den Herrn Doktor Balluch und seine Aktivisten einlade, darauf zu kommen, dann können sie kommen und sonst ist dort Ruhe."

Handshake vor Gericht, Strafverfahren noch offen

Nach dem Ende der Verhandlung schüttelten Mensdorf-Pouilly und Balluch die Hände. Ein Strafverfahren gegen Mensdorff-Pouilly nach Balluchs Anzeige wegen Tierquälerei ist noch offen, die Staatsanwaltschaft ermittelt.