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Merkel will bei hoher Inzidenz Ausgangssperre erlassen

Die Regierung Deutschlands hat das Infektionsschutzgesetz geändert. Bei hohen Inzidenzwerten sollen Ausgangsbeschränkungen erfolgen.

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Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Kabinettstreffen in Berlin
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Kabinettstreffen in Berlin
John Macdougall / dpa / picturedesk.com

Die Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die deutsche Regierung am Dienstag in Berlin beschlossen, wie Nachrichtenagentur DPA erfuhr.

So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.

Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

Treffen nur innerhalb des eigenen Haushaltes +1

In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen unter anderem der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

Nur kontaktloser Sport erlaubt

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein. Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

Präsenzunterricht nur mit zwei Tests wöchentlich

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Parlament beschlossen werden und die Länderkammer passieren.

Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch fortschreitende Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com