Als sie 14 war, stieß eine inzwischen 16-jährige Steirerin ihrem Mitschüler nach Streitereien ein Messer in den Bauch. Am Donnerstag wurde sie im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Mädchen fasste drei Jahre Haft aus, wobei ihr zwei Jahre - mit Auflagen - bedingt nachgesehen werden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigten Rechtsmittel an.
, stieß eine inzwischen 16-jährige Steirerin ihrem Mitschüler nach Streitereien ein Messer in den Bauch. Am Donnerstag wurde sie im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Mädchen fasste drei Jahre Haft aus, wobei ihr zwei Jahre - mit Auflagen - bedingt nachgesehen werden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigten Rechtsmittel an.
Keiner der acht Geschworenen sah Notwehr, wie sie ihr Anwalt vorgebracht hatte. Drei von fünf Geschworene stimmten auf versuchten Mord. Von dem einen Jahr, das die 16-Jährige in Haft verbüßen muss, hat sie bereits rund drei Monate durch ihre Untersuchungshaft hinter sich.
Erziehungshilfe und Schmerzensgeld: Dafür wird Haft um 2 Jahre kürzer
Die Schülerin bekommt Bewährungs- und Erziehungshilfe zur Seite gestellt und sie muss ihren Hauptschulabschluss nachmachen. Außerdem muss sie dem Opfer 1.000 Schmerzensgeld zahlen. Im Gegenzug werden ihr zwei Jahre Haft bedingt nachgelassen. Die Verteidigung kündigte gleich nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, auch die Staatsanwaltschaft will in Strafberufung gehen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Schimpftiraden auf Facebook, gegenseitige Beschuldigungen
Die angeklagte Obersteirerin hatte einige Zeit vor dem Vorfall im Mai 2013 "aus disziplinären Gründen" die Schule gewechselt und mit einem der neuen Kollegen und späteren Opfer immer wieder Probleme gehabt: "Er war ein Alphatier, und sie machte ihm diese Stellung streitig", so der Staatsanwalt am ersten Prozesstag am Mittwoch. Es folgten vor allem verbale Beschimpfungen auf Facebook und anderen Plattformen. Dabei standen sich die beiden in nichts nach und bedrohten sich gegenseitig. Er sprach von "aus dem Fenster werfen", sie von "aufschlitzen".
Er nahm sie in den Schwitzkasten, sie zückte das Messer
Am Vorabend der Tat kam es wieder zu gegenseitigen Drohungen, und da packte die Schülerin ein Küchenmesser ein. "Ich habe das Messer mitgenommen, weil ich mit ihm reden wollte, falls ich mich wehren muss", hatte die Angeklagte gegenüber der Polizei angegeben. In der Schule provozierte sie den Burschen, schlug ihm die Kappe vom Kopf, er revanchierte sich mit einem Fußtritt in den Bauch und nahm sie in den Schwitzkasten. "Das ist mit der Gefahr des Erstickens verbunden", befand der Verteidiger. Er gab an, seine Mandantin habe aus reiner Notwehr das Messer - das sie zuvor auf der Toilette im Ärmel versteckt hatte - gezückt und "irgendwohin gestochen". Sie traf den 15-Jährigen in den Bauch, die Verletzung war laut Gerichtsmedizinerin nur zufällig nicht tödlich.
Mädchen lebt jetzt bei Großeltern
Die psychiatrische Sachverständige hatte der 16-Jährigen im Gutachten eine "Störung des Sozialverhaltens" bescheinigt, außerdem eine "Unerreichbarkeit für Erziehungsmaßnahmen". Mittlerweile lebt das Mädchen bei den Großeltern und macht extern den Hauptschulabschluss nach.