Niederösterreich

Messerattacke im Asylheim: "Teufel begleitet mich"

In einem Flüchtlingsheim in St. Pölten hatte ein 21-Jähriger einen 23-Jährigen mit einem Messer mehrfach attackiert, sorgte auch in Haft für Ärger.

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Angeklagter am Weg in der Gerichtssaal
Angeklagter am Weg in der Gerichtssaal
privat

Wegen versuchten Mordes, zweifacher Körperverletzung, Widerstandes gegen die Staatsgewalt (in U-Haft in der Justizanstalt Sankt Pölten mussten ihn fünf Beamte bändigen, Anm.) und Sachbeschädigung musste ein 21-Jähriger Iraker mit negativem Asylbescheid (nicht rechtskräftig, er reichte Beschwerde ein, Anm.) am Mittwoch in Sankt Pölten auf die Anklagebank.

Opfer zwei Mal attackiert

Der Richter schied die anderen Delikte aus, wollte sich nur auf den Mordversuch konzentrieren. Der 21-Jähriger war im September 2020 ins Zimmer eines Mitbewohners (23) in der St. Pöltner Rennbahnstraße gestürmt, verletzte ihn mit einem Klappmesser am Hals. Dann flüchtete das Opfer ins Bad, sperrte sich ein. Der Angeklagte zertrümmerte die Türe und attackierte laut Anklage das Opfer erneut, diesmal mit einem Küchenmesser. Dabei soll der Iraker mehrmals gebrüllt haben: "Ich bringe Dich um." Mitbewohner konnten den Täter überwältigen, Angreifer und Opfer landeten im Spital - mehr dazu lesen Sie hier

"Teufel begleitet einen 24 Stunden"

Bei der Tatrekonstruktion hatte der Beschuldigte bereits angedeutet, Stimmen gehört zu haben, beim Prozess in St. Pölten meinte der Angeklagte zum Richter: "Der Teufel begleitet einen 24 Stunden am Tag." Eine wirklichen Grund, außer Zorn und Wut, konnte der Angeklagte nicht nennen.

Unabhängig von der Tat war der Angeklagte im Regierungsviertel mit einem Schlüssel-Messer (Anm.: ein Schlüssel der zu einem Messer umfunktioniert werden kann) erwischt worden. Der Richter wollte wissen: "Warum haben Sie so eine bemerkenswerte Waffe überhaupt dabei?" Der Angeklagte darauf: "Ich stehe halt auf so Sachen." Klappmesser habe er ohnedies immer dabei, um angeblich Seile zu schneiden. 

Da der Staatsanwalt noch weitere Zeugen befragen will, wurde der Prozess auf 28. April 2021 vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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