Österreich

Messermörder(28) muss 20 Jahre hinter Gitter

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia/ Symbolfoto

Zu 20 Jahren Haft wegen Mordes ist am Dienstag ein 28-Jähriger von einem Geschworenensenat im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Der Mann soll im September 2013 im Streit seinen Kontrahenten durch elf Messerstiche getötet haben.

haben. Der Beschuldigte wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Angeklagte, der vor Gericht im dunklen Anzug erschien und sehr höflich auftrat, stammt aus der Dominikanischen Republik. Er ist schon lange in Österreich und besitzt längst die Staatsbürgerschaft, trotzdem besteht sein Umfeld so gut wie ausschließlich aus Menschen aus seiner alten Heimat. Freundschaften, Liebesbeziehungen, aber auch Feindschaften spielen sich alle hier auf sehr engem Raum ab. Dadurch treffen auch immer wieder dieselben Menschen aufeinander, was mitunter zu Problemen führte.

Am 21. September 2013 trafen die beiden Männer in einem Lokal aufeinender, es gab zunächst kleinere Reibereien und Tätlichkeiten. Dann ging der Angeklagte vor die Tür, und plötzlich zerschnitt ihm sein Kontrahent mit einem abgebrochenen Glas das Gesicht. Daraufhin griff er zu seinem Messer und stach zu, elf Mal insgesamt. "Es ist ein massives Jagdmesser, ein richtiges Mordwerkzeug", so der Ankläger.

Dann versetzte der Beschuldigte dem Sterbenden noch einen Fußtritt und verließ fluchtartig den Ort des Geschehens. Mit dem Messer hatte er so wuchtig zugestochen, dass einer der Stiche 18,7 Zentimeter tief war - bei einer Klingenlänge von 18 Zentimetern.

"Da war so viel Blut"

Der Angeklagte selbst gab an, große Angst gehabt zu haben, nachdem ihm das Gesicht zerschnitten worden war: "Ich wusste nicht, ob ich sterbe, da war so viel Blut, ich habe nur mehr grau und Sterne gesehen." "Was haben Sie dann gemacht?", fragte die Richterin. "Mein Messer genommen und auf ihn eingestochen", so der Angeklagte. Laut Gerichtsgutachten weist der 28-Jährige eine "emotional instabile Persönlichkeit" auf und hat "Probleme, seine Impulse zu kontrollieren".

"Die Art und Zahl der Stiche spricht für Mord", formulierte es der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Er gestand dem Angeklagten zu, durch Alkohol und Drogen etwas eingeschränkt gewesen zu sein, trotzdem sei er zurechnungsfähig gewesen. Von Notwehr könne keine Rede sein, denn nach dem Angriff mit dem Glas "war die Gefahr für ihn vorbei." Die Geschworenen sahen das auch so und entschieden auf Mord. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.