Ende des letzten Jahres kam es in der Nationalbibliothek zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen einem 58-Jährigen und seinem zehn Jahre älteren Kontrahenten. Als sich die beiden Widersacher ein halbes Jahr später zufällig im General Center wiedertrafen, eskalierte die Situation völlig. Gebrochene Knochen und Messerstiche waren die Folge.
Die Männer frequentieren regelmäßig die Nationalbibliothek. Der Ältere, um dort "zu lesen, zu forschen, zu schreiben", der Jüngere, um Einblicke in die Börsen-Kurse zu gewinnen. Am 29. Dezember 2013 soll der 68-Jährige lautstark im Lesesaal telefoniert haben, was den Unmut des 58-Jährigen erregte.
"Ich wollte ihn darauf aufmerksam machen, dass es hier ein Telefonverbot gibt. Da ist er mir mit den Finger ins Gesicht gefahren. Eine Demütigungsgeste!", echauffierte sich der 58-Jährige. Sein Kontrahent behauptete demgegenüber, der andere wäre handgreiflich geworden. Weil er telefonierte, habe ihm dieser wortlos "zwei Ohrfeigen, ganz brutale" versetzt: "Ich habe laut aufgeschrien. Die Security ist gekommen."
Schicksal führt beide wieder zusammen
Wie es der Zufall wollte, liefen sie sich am 21. Mai im General Center wieder über den Weg. Der Ältere setzte sich zu dem 58-Jährigen, der auf einer Bank vor einem Geschäft Platz genommen hatte, und sprach diesen an. Offenbar ein Fehler. "Er hat mich gleich beschimpft. Gleich darauf hat er begonnen, mich mehrfach zu schlagen", schilderte der 68-Jährige. Als der ihm auch noch ein Messer in den Oberarm rammte, habe er sein "Überlebensmesser" aus einem Plastiksackerl gezogen und dieses dem Gegenüber in den Oberschenkel gestoßen.
Der 58-Jährige sah die Situation naturgemäß anders: Er behauptete, nachdem ihn der Ältere bedroht habe("Heut´ bist du dran"), habe er sich mit den Schlägen aus Notwehr verteidigt. Diese dürfte äußerst heftig ausgefallen sein, denn der 68-Jährige erlitt erlitt einen Kieferbruch, eine Fraktur des Jochbeins und der linken Augenhöhle.
Zeuge belastet Jüngeren
Ein unbeteiligter Zeuge erklärte im Anschluss, der 68-Jährige habe erst zu seiner Waffe gegriffen, nachdem er bereits verletzt worden war und der 58-Jährige Anstalten machte, diesem auch noch Fußtritte zu versetzen. Der 68-Jährige wurde daraufhin freigesprochen. Die Anklage gegen den 58-Jährigen wurde demgegenüber auf absichtliche schwere Körperverletzung ausgedehnt. Sein Verfahren wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.