Österreich

Messerstich in Park für Täter "halt ein Blödsinn"

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Ein 20-jähriger Bursch, der am 15. August 2012 im Ölzeltpark in Wien-Liesing aus nichtigem Grund einen Gleichaltrigen niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurden ihm 14,5 Monate aus vorangegangenen Verurteilungen, die ursprünglich auf Bewährung ausgesetzt worden waren, widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurden ihm 14,5 Monate aus vorangegangenen Verurteilungen, die ursprünglich auf Bewährung ausgesetzt worden waren, widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 20-Jährige hatte einen Freund in den Park begleitet, weil jener dort am Vortag als "Hurenkind" beschimpft worden war. Als er den Burschen sah, der seinen Freund beleidigt hatte, sprang er über einen Zaun, lief auf den Gleichaltrigen zu und zückte ein Butterfly-Messer. Dieses stach er dem 20-Jährigen zunächst sechs Mal in den Arm und am Ende in die Brust.

Der Andere habe ihm einen Schlag versetzt, behauptete nun der Angeklagte vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig), wo er sich wegen versuchten Mordes zu verantworten hatte. Weder das Opfer, das mit einem Hubschrauber ins Spital gebracht worden war und dank einer Notperation überlebt hatte, noch etliche Zeugen der Tat stützten diese Version. Dennoch verneinten die Geschworenen die Tötungsabsicht und befanden den jungen Mann der absichtlich schweren Körperverletzung für schuldig.

Mit Messern rumzulaufen "ist üblich"

Sich mit Messern zu bewaffnen, "ist in meinem Freundeskreis üblich", so der 20-Jährige in seiner Beschuldigteneinvernahme. Auseinandersetzungen unter Jugendlichen seien "alltäglich", dass er hingestochen habe, sei "halt ein Blödsinn" gewesen: "Vielleicht war es das Adrenalin."