Österreich

Messerstich vor Schule: 3 Jahre Haft für 16-Jährigen

Heute Redaktion
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Bild: mph

Wegen Mordversuches musste ein Schüler aus NÖ, der in Wien zur Schule geht, heute in Korneuburg auf die Anklagebank. Der 16-Jährige hatte einen 14-Jährigen verletzt.

Ein 16-Jähriger stand heute am Landesgericht Korneuburg wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht. Der Teenager hat laut Anklage einen jetzt 15-Jährigen im Mai 2018 vor einer Schule in Wien-Währing mit einem Messer attackiert und ihn lebensgefährlich verletzt ("Heute" berichtete), nachdem ihn das Opfer erpresst hatte.

Schwester als "hübsch" bezeichnet

Das Opfer soll den Beschuldigten bedroht haben, weil dieser seine Schwester als "hübsch" bezeichnet hatte. Der in Wien geborene 15-Jährige mit arabischen Wurzeln soll sich durch die Äußerung vor Mitschülern in seiner Ehre gekränkt gefühlt haben. Er soll von dem Kroaten öfters Geld gefordert und ihn mit dem Tod bedroht haben, sollte er nicht zahlen. Auch nachdem der Teenager (16) tatsächlich einmal 100 Euro gezahlt hatte, gab sich der 15-Jährige nicht zufrieden, sondern wollte noch mehr Geld erpressen.

Küchenmesser in Bauch gerammt

Am 2. Mai 2018 trafen die beiden Burschen einander vor der Schule in Währing. Es entwickelte sich ein Streit, der Ältere stach dem Jüngeren mit einem Küchenmesser in den Bauch, das Opfer wurde im Spital operiert, der Täter festgenommen. Der Angeklagte habe "nicht beabsichtigt jemanden zu töten", sagte die Rechtsanwältin des 16-Jährigen auf APA-Anfrage. Er habe sich vielmehr verteidigen wollen.

Beim Prozess in Korneuburg (Anm.: bei Jugendlichen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Aufenthaltsort des Beschuldigten und nicht nach dem Tatort) war der Angeklagte geständig, bestritt aber jegliche Tötungsabsicht. Auch sein Opfer, das wegen schwerer Erpressung ebenfalls angeklagt war, gestand.

Die Urteile: Drei Jahre Haft für den 16-Jährigen wegen versuchten Mordes (Geschworenen stimmten knapp mit 5:3). Das 15-jährige Opfer fasste wegen schwerer Erpressung 18 Monate teilbedingte Haft, 5 Monate davon fest, aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.



(Lie)