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Messerstich-Opfer Lydia: Polizei hätte Tat verhinder...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Nach einem versuchten Mord durch Messerstiche in Graz Mitte Jänner fordert die schwer verletzte Lydia K. Schmerzensgeld in der Höhe von 25.000 Euro von ihrem verdächtigen Ex-Freund. Außerdem erhebt sie den schweren Vorwurf, dass anwesende Polizisten den Mann trotz Betretungsverbots nicht daran gehindert hätten, die Wohnung zu betreten.

Nach einem Mitte Jänner fordert die schwer verletzte Lydia K. Schmerzensgeld in der Höhe von 25.000 Euro von ihrem verdächtigen Ex-Freund. Außerdem erhebt sie den schweren Vorwurf, dass anwesende Polizisten den Mann trotz Betretungsverbots nicht daran gehindert hätten, die Wohnung zu betreten.

Am 16. Jänner fiel der Ex-Freund in einem Haus am Schönaugürtel über Lydia K. her, obwohl bereits drei Polizisten vor Ort gewesen seien, behauptet Anwältin Karin Prutsch. Laut ihren Angaben ließen die Beamten den Mann trotz eines zuvor ausgesprochenen Betretungsverbots passieren. In der Wohnung angelangt, stach er mehrmals auf die Frau ein.

Herz nur knapp verfehlt

Das Opfer erlitt laut Prutsch eine Vielzahl an Stichverletzungen. Eine Niere, das Zwerchfell und die Lunge seien schwer in Mitleidenschaft gezogen und das Herz nur knapp verfehlt worden. Laut Anwältin war eine Stichverletzung so tief, dass das Messer chirurgisch im LKH Graz entfernt werden musste.

Zwar sei ihre Mandantin bereits wieder nach Hause entlassen worden. Doch: "Lydia K. befindet sich weiterhin in einem psychischen Ausnahmezustand, ist verängstigt und verunsichert und wird eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen."

Die Geltendmachung von Schmerzensgeld wurde bereits beantragt, der mutmaßliche Täter soll 25.000 Euro zahlen. Die Anwältin richtete am Mittwoch jedoch auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung durch drei einschreitende Polizisten.

"Offensichtlich zum Selbstschutz zurückgewichen"

"Der Vorwurf meiner Mandantin lautet, dass die erste Streife - offensichtlich zum Selbstschutz – zurückgewichen ist und den Beschuldigten nicht am Eindringen in die Wohnung hinderte, sondern dieser

sich Zutritt zur Wohnung meiner Mandantin verschaffte und sie schließlich in der Küche

attackierte", stellte Prutsch klar.

Durch das Verhalten der Polizisten habe der Tatverdächtige "ungehindert mit voller Brutalität mehrfach auf meine Mandantin einstechen" können. Laut Darstellung der Opfervertreterin sei erst die Besatzung einer zweiten Polizeistreife mit Pfefferspray eingeschritten, als der Mann nicht vom Opfer abließ.

Polizei: Noch "keine abschließende Aussage"

Die Polizei sagte, dass die Einvernahmen des Beschuldigten und des Opfers noch nicht vollends abgeschlossen sind. Deshalb könne derzeit "keine abschließende Aussage" getroffen werden. Der Bericht über das Einschreiten liegt bei der Staatsanwaltschaft Graz. Man verwehre sich gegen jede Art von Vorverurteilung und warte die Überprüfung durch Gerichte und Staatsanwaltschaft ab.