Wirtschaft

Metaller kriegen bis zu 2 % mehr Lohn

Heute Redaktion
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Die 120.000 Beschäftigten der Maschinen- und Metallwarenindustrie erhalten im kommenden Jahr im Schnitt um 1,68 Prozent mehr Lohn und Gehalt, wobei die untersten Einkommensschichten 2 Prozent mehr bekommen, während es für die oberste Einkommensschicht um 1,2 Prozent mehr gibt.

Darauf einigten sich die Sozialplartner am Freitag Früh nach 16 Verhandlungsstunden. Die für die Verhandlungen relevante Inflationsrate lag bei 0,73 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.785,03 Euro

Nicht durchsetzen konnten sich die Arbeitnehmervertreter mit der Forderung nach einer Freizeitoption.
"Es waren äußerst schwierige und intensive Verhandlungen. Der Abschluss bedeutet für die Beschäftigten einen deutlichen Realeinkommenszuwachs. Im Schnitt liegt dieser rund ein Prozent über der Inflation. Niedrige Lohn- und Gehaltsgruppen werden sogar mit bis zu zwei Prozent erhöht", betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp) den sozialen Faktor im Abschluss: „Niedrige Einkommen sind durch die Inflation besonders betroffen. Sie werden daher auch besonders berücksichtigt.“

Im Rahmenrecht konnten die Gewerkschaften die vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche (etwa Urlaubsanspruch oder Jubiläumsgelder, ausgenommen Vorrückungen) durchsetzen. Die Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat werden künftig vollständig abgegolten, sofern diese nicht bereits durch öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2016. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

Der Abschluss im Detail:

• Mindestlöhne/Grundgehälter und IST-Löhne/-Gehälter:

Lohn-/Gehaltsgruppe A: 2 %

Lohn-/Gehaltsgruppen B, C, D, E, F: 1,75 %

Lohn-/Gehaltsgruppen G, H: 1,5 %

Lohn-/Gehaltsgruppen I, J, K: 1,2 %

• Neuer Mindestlohn: 1.785,03 Euro

• Lehrlingsentschädigungen: + 1,75 %

• Zulagen: + 1,75 %

• Aufwandsentschädigungen: + 1 %

• Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche

• Gänzliche Vergütung der Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat

• Geltungstermin: 1. November 2016