Metallsplitter – Bäckerei muss Süßspeise zurückrufen

Süßspeisen-Vitrine einer Bäckerei. (Symbolbild)
Süßspeisen-Vitrine einer Bäckerei. (Symbolbild)Getty Images/iStockphoto
Die Vorarlberger Bäckerei Mangold muss ihre Nusskipfel zurückrufen, nachdem möglicherweise scharfkantige Metallsplitter darin enthalten sein könnten.

Aktuell werden Nusskipfel der Bäckerei Mangold GmbH mit Sitz in Dornbirn aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes zurückgerufen. Das teilen das Vorarlberger Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit und die AGES mit.

Es ist nicht auszuschließen, dass Fremdkörper aus scharfkantigem Metall in das Produkt gelangt sein können. Aus diesem Grund darf das Produkt nicht konsumiert werden.

Betroffen sind alle Nusskipfel mit dem Verkaufsdatum zwischen 4. Juli 2022 und 8. Juli 2022.

Als vorbeugende Maßnahme wurde das betroffene Produkt durch die Firma Mangold aus dem Verkauf genommen. Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann von den KonsumentInnen jederzeit zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg zurückerstattet.

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