Das Unternehmen versucht mit diesem juristischen Präventivschlag sämtliche Schadenersatzforderungen für nichtig erklären zu lassen. Opfer des Massakers sind entsetzt.
Am 1. Oktober 2017 eröffnete Stephen Paddock (64) aus einer Suite des Mandalay Bay Casinos mit mehreren Sturmgewehren das Feuer auf Tausende Besucher eines Musikfestivals am berühmten Las Vegas Strip. 58 Menschen verloren im Kugelhagel ihre Leben, 851 weitere wurden verletzt – "heute.at" berichtete.
In einem überraschenden Schachzug hat die Betreibergesellschaft des "Mandalay Bay", MGM Resorts International, jetzt Klage vor den Bundesgerichten in Nevada und Kalifornien gegen mehr als eintausend Opfern des Amoklaufs eingereicht. Das geht laut "Las Vegas Review-Journal" aus einem am Montag veröffentlichten Bericht hervor.
War Security ausreichend?
Das Unternehmen argumentiert, es könne nicht für die Todesopfer, Verletzten und andere Schäden verantwortlich gemacht werden und alle entsprechenden Klagen gegen MGM "müssen abgewiesen werden".
"Es besteht keinerlei Haftung der Klägerschaft gegenüber den Angeklagten", heißt es in dem Text zu dem juristischen Präventivschlag. Das Unternehmen bezieht sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 2002, wonach keine Haftung geltend gemacht werden könne, solange Maßnahmen gegen Terrorismus gesetzt wurden. Die Security auf dem Festivalgelände, das ebenfalls von MGM betrieben wird, sei darauf von den Behörden geprüft und für ausreichend befunden worden.
Am "Rande der Sittenwidrigkeit"
"Ich habe noch nie so etwas Unverschämtes erlebt, wo Opfer geklagt werden, nur um den Richter zu finden, der einem zusagt", wettert Opferanwalt Robert Eglet aus Las Vegas. Er sieht darin einen Versuch der Betreibergesellschaft einen ihnen wohlgesonnen Richter zu finden. Die zur Schau gestellte Praktik bewege sich am "Rande der Sittenwidrigkeit". "Es ist einfach traurig, dass sie sich auf dieses Niveau herab begeben", so Eglet.
Seitens MGM Resorts International heißt es, man sei nicht auf das Geld der Opfer aus. Man wolle nur klarstellen, ob das 2002er Gesetz anzuwenden sei und in dem Falle sämtliche weiteren Zivilklagen gegen das Unternehmen abwenden.
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(red)