Österreich

Miete nicht gezahlt: Heino-Konzert fast geplatzt

Heute Redaktion
Teilen
Heino mit Manager Helmut Werner, der dann die Durchführung des Konzerts selbst in die Hand nahm.
Heino mit Manager Helmut Werner, der dann die Durchführung des Konzerts selbst in die Hand nahm.
Bild: Claudia Ruzmarinovic

Im Zusammenhang mit der Betrugs-Affäre um zwei oö. Konzert-Veranstalter wurde jetzt auch bekannt: Fast wäre wegen ihnen das Heino-Konzert im Vorjahr in Linz geplatzt.

Wegen Betrugs (es geht um insgesamt 328.000 Euro Schaden) im Zusammenhang mit Schlagerstar-Konzerten in Oberösterreich wird derzeit gegen zwei Männer (44, 55) aus den Bezirken Braunau und Kirchdorf ermittelt (wir berichteten).

Jetzt kam auch heraus: Wegen ihnen wäre fast das Heino-Konzert im vergangenen Oktober in der Linzer TipsArena geplatzt (ausgerechnet das Abschiedskonzert von Heino).

Wie "Heute" erfuhr, hätten die beiden jetzt in U-Haft sitzenden Oberösterreicher das Konzert veranstaltet, allerdings: Sie leisteten keine Miet-Anzahlung für die TipsArena. Das Management der Halle hätte daraufhin das Konzert gestrichen.

Heino-Manager rettete das Konzert

Dass es dann doch stattfand, ist Heino-Manager (und Ex-Lugner-"Schwiegersohn") Helmut Werner zu verdanken. Er habe dann die Durchführung des Konzerts selbst in die Hand genommen, heißt es vom TipsArena-Management.

Tatsächlich abgesagt wurde das Konzert der Münchener Freiheit im Juli, das ebenfalls von den beiden Oberösterreichern hätte organisiert werden sollen. Doch das Management der Band stoppte den Auftritt schon einen Monat vorher. "Wegen Verfehlungen des örtlichen Veranstalters (gemeint war damit die Agentur der beiden Oberösterreicher, Anm.)."

Verdächtige fälschten Überweisungsbestätigungen

Wie die Polizei herausfand, sollen die Verdächtigen u.a. Überweisungsbestätigungen gefälscht haben.

Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Salzburg (gegen die beiden Oberösterreicher ist dort bereits ein anderes Betrugsverfahren mit ähnlicher Schadenshöhe anhängig) sagte, sei den zwei Männern schon vor Abschluss der Verträge mit den Künstler-Managements bzw. den Veranstaltungsstätten bewusst gewesen, dass sie sämtliche Zahlungen gar nicht begleichen können (es gilt die Unschuldsvermutung).

Mehr News aus Oberösterreich auf Facebook