Patricia L. aus Krems musste viel durchmachen: "Ich habe zwei erwachsene Kinder, deren Vater früh verstarb, seitdem kämpfe ich mich sowohl finanziell als auch gesundheitlich durchs Leben." Vor allem die Wohnungskosten setzten der Frau in den letzten Jahres zu, zuletzt stieg die Miete für 80 Quadratmeter auf 1.068 €: "Im November mussten wir umziehen."
Doch die Familie scheint vom Regen in die Traufe zu fallen: "Es fing schon mit der Vormieterin dieser Wohnung an, ich habe ihr die Küche mit 500 € abgelöst, die kaputte Ceranfläche wurde mir aber nicht, wie ausgemacht, ersetzt, ich kann also bis heute nicht kochen", so L. – mit Jänner steigen zudem die Mietkosten von 555 € auf 606 € an: "Über 9 Prozent Erhöhung. Zudem ist die Wohnung so hellhörig, dass man den Nachbarn dabei hört, wenn er sich normal unterhält."
Die Betroffene habe sich schon mit dem Vermieterin, der Gedesag Krems, in Verbindung gesetzt: "Die putzen sich aber ab." Es sei ein älterer Bau, da könne man nichts tun.
Auf "Heute"-Anfrage heißt es seitens einer Gedesag-Sprecherin: "Wir nehmen die Anliegen unserer Mieter sehr ernst." Zusätzlich zu den mit der Kundenbetreuung betrauten Personen habe man auch eine Ombudsstelle eingerichtet, ein Mitarbeiter werde sich "nach den Feiertagen direkt mit der Mieterin in Verbindung setzen". Allgemein könne man sagen: "Alle gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen unterliegen bei der Ermittlung der Mietentgelte den gesetzlichen Regelungen es Wohnungsgemeinnützungsgesetzes. Danach sind wir verpflichtet, kostendeckend Entgelte vorzuschreiben."
Und weiter: "Das bedeutet, dass wir im Falle von zu erwartenden Veränderungen bei den Kosten, die für die Finanzierung sowie für die Bewirtschaftung einer Wohnanlage anfallen werden, verpflichtet sind, die monatlichen Vorschreibungen für alle Mieter entsprechend anzupassen. Diese Anpassung geschieht üblicherweise vor dem Jahreswechsel mit Wirksamkeit ab Jänner des folgenden Jahres. Dabei kann es zu Erhöhungen aber auch zu Verringerungen der monatlichen Vorschreibungen kommen. Einmal jährlich wird für jedes Kalenderjahr eine Endabrechnung durchgeführt, bei der die tatsächlich angefallenen Kosten mit den monatlich akkontierten Beträgen abgeglichen werden. Aus dieser gesetzliche vorgeschriebenen jährlichen Endabrechnung resultieren Abrechnungsspitzen, die dann zu Nachforderungen oder Gutschriften an die Mieter führen."
Die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen schließen üblicherweise unbefristete Mietverträge ab: "Es ist unser Interesse, dass sich unsere Mieter in den Wohnungen langfristig wohlfühlen, und dass die Wohnungen möglichst den individuellen Erwartungen und Möglichkeiten entsprechen." Zum Kritikpunkt Lärm heißt es: "Alle Wohnungen wurden unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Standards errichtet, und in einer Wohnhausanlage ist eine Lärmkulisse nicht vermeidbar. Etwaige Nichteinhaltungen der Hausordnung durch andere Bewohner können – sofern ein direktes Gespräch mit den Nachbarn keine Abhilfe schafft - an den Vermieter gemeldet werden."
Abschließend heißt es seitens der Sprecherin: "Unserem Unternehmen ist es wichtig, dass die Vergabe der Wohnungen nach objektiven Kriterien erfolgt. Ablösen spielen da kein Rolle. Ein Mietinteressent ist auch nicht verpflichtet, Gegenstände des Vormieters zu übernehmen. Wenn ein neuer Mieter daran interessiert ist, Möbel vom Vormieter zu kaufen, kann der Vermieter darauf keinen Einfluss nehmen, und auch etwaige Mängel an diesen nicht zum mitvermieteten Inventar gehörenden Möbeln können nicht vom Vermieter behoben werden."