Wien

Mieten explodieren, doch keine Leerstandsabgabe in Wien

Nach Salzburg und der Steiermark will auch Wien eine Leerstandsabgabe einführen. Doch das Finanzministerium sagt Nein.

Leo Stempfl
Teilen
In Zeiten der Rekord-Inflation und niedrigen Zinsen legen sich Gutbetuchte als Anlage oft eine Eigentumswohnung zu – die dann zumeist leer steht.
In Zeiten der Rekord-Inflation und niedrigen Zinsen legen sich Gutbetuchte als Anlage oft eine Eigentumswohnung zu – die dann zumeist leer steht.
Getty Images/iStockphoto

Im vergangenen Herbst schrieb die in Wien regierende SPÖ einen Brief an die vier zuständigen Ministerien der Bundesregierung. Wer seine Wiener Wohnung leer stehen lässt, soll zahlen. Dafür brauchen die Kommunen aber das OK des Bundes.

Schon seit Jahren gibt es vor allem in Wien eine regelrechte Explosion bei den Mietpreisen. Seit 2010 sind sie im Schnitt um über 60 Prozent teurer geworden, gleichzeitig stehen zwischen 30.000 und 100.000 Wohnungen komplett leer. Ein nicht unbeträchtlicher Teil davon gilt als "Spekulativer Leerstand": Es wird absichtlich nicht vermietet, um später höhere Mieten oder Verkaufspreise zu kassieren.

Bis 1985 Praxis

Erhoben wurde der Leerstand zuletzt 2015, damals war von 35.000 Wohnungen die Rede. Zu dieser Zeit hieß der Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Eine Leerstandsabgabe, wie von der Mietervereinigung gefordert, lehnte er damals noch ab. Bis 1985 hob Wien so eine Abgabe ein, dann entschied der Verfassungsgerichtshof, dass die Kompetenz dazu aber beim Bund liegt.

In jenem Brief aus dem November 2021 wünschte man sich dann dringend eine Leerstandsabgabe. Entweder in der Form, dass der Bund hier tätig wird, oder die Kompetenz eben wieder an die Länder überträgt. Die Antwort des Finanzministeriums liegt nun vor.

Absage vom Finanzministerium

Wie der "ORF" berichtet, ist das Brunner-Ressort gegen eine Leerstandsabgabe. Ein echter Leerstand sei oft nur schwer nachzuweisen, "da etwa der Stromverbrauch oder die Einsichtnahme in das Melderegister lediglich Indizienwirkung haben". Außerdem entstehen würden dadurch womöglich "vermehrt kurzfristige Mietverträge, die in der Regel für den Mieter nachteilig sind".

Auch die Grundrechte auf Unverletzlichkeit des Eigentums und das darin enthaltene Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie der Gleichheitssatz müsste man dabei Bedacht nehmen. Eine weitere Angst sei, dass eine Leerstandsabgabe in den Mietzins eingepreist und somit an die Mieter abgewälzt wird.

Allerdings stelle man in Aussicht, anderweitige Maßnahmen zu prüfen, "mit denen sichergestellt werden kann, dass Wohnungen, die für den ganzjährigen Wohnbedarf errichtet worden sind, auch den hier lebenden Menschen zur Verfügung stehen".

Steiermark und Salzburg sehen das anders

Wie so oft gibt es hierbei in den Bundesländern andere Meinungen. Im Dezember hat etwa die steirische ÖVP-SPÖ-Landesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Abgabe, die Eigentümer von leerstehenden Wohnungen, egal ob Miet- oder Ferienwohnungen berappen müssen, kann sich zwischen 300 und 600 Euro belaufen.

Auch die in Salzburg regierende schwarz-grün-pinke Koalition brachte diesen Jänner eine Leerstandsabgabe in Begutachtung. Um spekulative Wohnungskäufe zu verhindern, wird etwa für eine 100 Quadratmeter große Wohnung bis zu 1.000 Euro fällig, so der Gesetzesentwurf.

Mehr zum Thema