Österreich

Mieter darf in der Nacht keine Zigarren mehr rauchen

Heute Redaktion
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Weil er sich vom Zigarrenrauch seines Nachbarn belästigt fühlte, reichte ein Mieter in Wien Klage ein. Ein Gericht gab dem Mann am Montag recht: Der Nachbar darf künftig von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr keine Zigarren mehr bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia rauchen. Auch am Tag gilt das Verbot teilweise.

 

Bereits im Jänner war das Rauchen in der Wohnung untersagt worden, nachdem sich ein Nachbar gestört gefühlt und Klage eingereicht hatte. Allerdings wurden keine Zeiten festgelegt, zu denen das Verbot zu befolgen ist. Nun folgte das Urteil der zweiten Instanz, das ein Rauchverbot für Zigarren bei offenem Fenster, auf dem Balkon oder der Loggia im Zeitraum von 6,00 Uhr bis 22.00 Uhr vorsieht.

In der übrigen Zeit ist ein Rauchen von "ein bis zwei" Zigarren gestattet, wie es heißt. Gerichtssprecher Markus Riedl gegenüber "Radio Wien": "Das Klagebegehren, dem Raucher auch untertags das Rauchen zu untersagen, ist abgewiesen worden. Hier gibt es kein Urteil, das ihm das verbietet."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Parteien werden wahrscheinlich in die nächste Instanz gehen. Für Zigaretten gilt das Verbot übrigens nicht, die dürfen weiter nach Lust und Laune gequalmt werden.