Österreich

Kinder-Verbot in Wiener Wohnung

Heute Redaktion
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Ungewöhnliche Bedingung: Keine Kinder und keine Hunde erlaubt. (Symbolbild)
Ungewöhnliche Bedingung: Keine Kinder und keine Hunde erlaubt. (Symbolbild)
Bild: iStock

Ein Inserat einer Wiener Vermieterin lässt aufhorchen: 1490 Euro Miete für eine Wohnung inklusive Garten – allerdings nur "ohne Kinder und Hunde".

Ein saftiger Mietpreis von 1.490 Euro monatlich räumt einem gewisse Freiheiten bei der Lebensgestaltung in der Wohnung ein, möchte man meinen. Falsch gedacht: Ganz nach dem Motto „mein Haus, meine Regeln" bot eine Vermieterin im Internet eine Wohnung zu diesem Preis an – mit speziellen Konditionen: „Die Eigentümerin wünscht ruhige Mitbewohner; ohne Kinder und Hunde bitte!"

Ist das erlaubt?

Die Besitzerin wohnt im gleichen Haus und möchte nicht von Kinder- oder Hundelärm gestört werden – darf sie das?

Ja: „Da hier kein Mensch aufgrund seiner Herkunft oder seines Geschlechts diskriminiert wird, ist das grundsätzlich zulässig", so eine Expertin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Weil „Kinder" keine geschlechtsspezifische Bezeichnung ist, handelt es sich nicht um Diskriminerung.

Klare Richtlinien

Verboten wären laut Anwaltschaft hingegen Bedinungen wie „Keine Mutter mit Kind" oder "Kein Vater mit Kind."

Übrigens sind vor dem Gesetz nicht alle Tiere gleich: Bei größeren Haustieren wie Hunden oder Katzen steht es dem Vermieter zu, sein Veto einzulegen. Kleintiere wie Hamster und Meerschweinchen sind erlaubt. (red)