Österreich

Mieterin fragt: "Besseres Bad auf meine Kosten?"

Heute Redaktion
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Nach der Rückgabe einer Wiener Wohnung will eine Hausverwaltung 450 Euro für ein neun Jahre altes Waschbecken. Die Mieterin schäumt, die Hausverwaltung spricht von normaler Vorgangsweise.

Drei Jahre lange wohnte Mieterin Dajena C. (30) ohne Probleme in einer Wohnung in der Adolf-Czettelgasse 6a (Ottakring). Das änderte sich, als sie am 30. Juni ihre Wohnung an die Hausverwaltung zurückgab und ihr weniger Kaution ausbezahlt wurde, als gedacht.

Laut Abrechnung steht Frau C. eine Kautionsrückzahlung von 2.396 Euro zu. Ausbezahlen will die Hausverwaltung aber nur 1.846 Euro. Grund: Für Sonderreinigung der Küche, Filtertausch und den Tausch eines Waschbeckens zog die Hausverwaltung der Mieterin 550 Euro ab, davon 450 Euro für das Waschbecken. Für Frau C. völlig zu Unrecht: "Bei dem Waschbecken gibt es nur eine, wenige Millimeter große Absplitterung. Von einem Sprung oder dass das Waschbecken bruchgefährdet ist, wie die Hausverwaltung behauptet, kann keine Rede sein", ärgert sich die Mieterin.

"Streit um Waschbecken-Modelle"

Anders sieht das die Hausverwaltung: In einem Schreiben wurde Frau C. mitgeteilt, sie habe "den Waschtisch mit Sprung und Abplatzung zurückgegeben", dieser müsse nun gewechselt werden. In dem Schreiben berechnet die Hausverwaltung für das Waschbecken den Preis eines Installateurs in der Höhe von 502 Euro. Inklusive Montage und Entsorgung ergebe das eine Summe von über 700 Euro. Nach dem Abzug der neun Nutzungsjahre blieben 490 Euro, die die Hausverwaltung von sich aus auf 450 Euro abgerundet habe.

"Das Problem dabei ist, dass in der Wohnung nicht das Modell, für das ich jetzt zahlen soll, sondern ein anderes, billigeres Modell eingebaut war. Dasselbe Modell kostet im Online-Shop eines Baumarktes nur 109 Euro", so die Mieterin. Sie befürchtet, dass die Hausverwaltung die Badezimmereinrichtung auf ihre Kosten verbessern will.

"Viele wollen einfach nichts zahlen"

Stimmt nicht, betont man bei der Hausverwaltung. "Das Waschbecken um 502 Euro ist genau dasselbe Modell, wie jenes, das schon in der Wohnung war. Da das alte beschädigt war, muss die Mieterin eben dafür zahlen", erklärt der Prokurist der technische Leiter der Hausverwaltung, der anonym bleiben will.

Der Vergleich mit dem Baumarktpreis sei unzulässig, weil da weder Lieferung noch die Kosten für Einbau, Ausbau und Entsorgung enthalten seien, so der Prokurist. Es sei für ihn aber nichts Neues, dass Mieter bei ihrem Auszug nicht für entstandene Schäden aufkommen wollen. "Im Durchschnitt habe ich pro Jahr mit 60 kaputten Gemüseladen zu tun. Da kann ich auch nicht in irgendeinen Baumarkt gehen, sondern muss die Originallade zu dem Kühlschrank ersetzen".

Türbeschläge und Handtuchhalter für 300 Euro?

Das Waschbecken ist für Frau C. aber nicht der einzige Versuch der Hausverwaltung, bei der Rückzahlung der Kaution zu sparen. "So wurde versucht, 300 Euro für neue Türbeschläge oder den Rückbau von Handtuchhaltern einzubehalten. Ich hatte ein Sicherheitsschloss mit Türblatt, habe eigens nachgefragt, ob ich das zurück bauen muss. Da hat es dann geheißen, das sei nicht notwendig. Dennoch wollten sie mir dafür 255 Euro abziehen", so die Mieterin zu "Heute". Schließlich sei dies durch die Hausverwaltung zurückgezogen wurden. Wenn die Mieterin das alte Türblatt zurückbringe, verzichte man aus Kulanzgründen auf die Forderung, hieß es.

"Frau C. hatte den Türbeschlag getauscht und vergessen, unseren wieder zu montieren. Erst nach Aufforderung brachte sie den Beschlag zurück, dieser wurde auf unsere Kosten montiert", erklärt dazu der Mitarbeiter der Hausverwaltung.

Waschbecken auch Thema hitziger Telefonate

Der Versuch, von der Hausverwaltung eine telefonische Erklärung zu der Kautionsabrechnung zu bekommen, wurde laut der Mieterin mit dem Kommentar "Gehen's ma net am O**** damit" abgetan, dann sei abrupt aufgelegt worden. Daraufhin wandte sich die Mieterin auf schriftlichem Weg an ihre alte Hausverwaltung und schlug ihr einen Kompromissvorschlag von 100 Euro für die Reparatur des Waschbeckens vor. Außerdem machte sie darauf aufmerksam, dass in der vorgelegten Abrechnung keine Kautionsverzinsung berücksichtigt wurde. "Auf das sind sie aber überhaupt nicht eingegangen, sondern haben einfach eine Abrechnung mit einem Abzug von 550 Euro übermittelt", ärgert sich Frau C.

Dass eine Kollegin am Telefon unhöflich geworden sei, gibt die Hausverwaltung zu, jedoch sei nie einfach aufgelegt worden. Der Ausrutscher am Telefon tue der Mitarbeiterin auch sehr leid. "Allerdings hat sie zuvor rund 30 Minuten lang versucht, den Sachverhalt zu erklären. Irgendwann hat es ihr dann halt gereicht", erklärt der Prokurist.

Checkliste soll Rückgabe erleichtern

Um den Bewohnern die Rückgabe zu einfach wie möglich zu machen und Probleme zu vermeiden, sende die Hausverwaltung jedem Mieter gemeinsam mit der Kündigungsbestätigung eine Art Checkliste, in der genau aufgelistet sei, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden müsse. Dafür gebe man den Mietern drei Monate lang Zeit. "Das heißt dann, dass 'weiß und rein' nicht blau oder voller Wandtattoos bedeutet. Und wenn etwas beschädigt wurde, was ja immer passieren kann, muss das entweder repariert oder bezahlt werden", so der Mitarbeiter der Hausverwaltung.

Manche Mieter seien auch sehr kreativ, wenn es darum gehe, Schäden zu verstecken. "Das kann schon mal vorkommen, dass jemand Gegenstände absichtlich verschmutzt, um so Risse zu verdecken", erzählt der Prokurist. "Wir sind als Hausverwaltung bei weitem nicht so böse, wie hier versucht wird zu vermitteln. Es ist aber unsere Ausgabe für unsere Investoren und auch die Nachmieter für ordentliche Häuser und Immobilien zu sorgen", betont der Prokurist.

AK Wien: Vermieter muss Gebrauchsspuren tolerieren

"Wenn sich zu Beginn des Mietverhältnisses ein funktionsfähiges Waschbecken in der Wohnung befunden hat, so muss es beim Ende des Mietverhältnisses in funktionsfähigem Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Dabei muss der Vermieter 'gewöhnliche Gebrauchsspuren' wie Kratzer oder Verfärbungen tolerieren und kann die Kosten für deren Behebung nicht von der Kaution abziehen", erklärt Konsumentenschutz-Expertin Susanne Peinbauer von der Arbeiterkammer Wien.



Wenn der Mieter das Waschbecken aber in kaputtem Zustand zurückgebe, so dürfe der Vermieter die Kosten für die Anschaffung eines gleichwertigen, funktionsfähigen Waschbeckens gleicher Qualität von der Kaution abziehen. "Dabei darf er aber nicht den vollen Preis für die Anschaffung eines neuen Waschbeckens verlangen, sondern nur das, was das Waschbecken beim Auszug der Mieterin noch wert war. Legt man dem Waschbecken eine Nutzungsdauer von rund 30 Jahren zugrunde, darf der Vermieter bei einem zehn Jahre alten Waschbecken Zweidrittel der Kosten für ein neues von der Kaution abziehen", so die Expertin.

Im Falle von Frau C. müsste man wissen, was das Waschbecken zu Beginn des Mietverhältnisses wert war, ob es damals neu war oder bereits alt, wie lange es genutzt wurde, ob das Waschbecken, das der Vermieter um 450 Euro gekauft hat, die gleiche Qualität hat wie das übergebene oder ob das Waschbecken im Baumarkt tatsächlich die gleiche Qualität hat.

"Im Zweifel kann dies nur ein Sachverständiger feststellen", erklärt Peinbauer. Generell sei aber klar, dass der Vermieter weder ein Waschbecken höherer Qualität, noch der Mieter ein Waschbecken geringerer Qualität für die Berechnung heranziehen darf.

Hilfe bei Kautionsstreitigkeiten

Wenn es bei der Rückzahlung der Kaution Probleme gibt, stehen den Mieter verschiedene Einrichtungen zur Verfügung, die helfen können. Dazu zählt etwa das Wohnrechtstelefon der AK Wien unter der Nummer 01/ 501 65 – 1345. Persönliche Termine und Interventionen bietet die Mieterhilfe der Stadt Wien.

Weiters kann man sich, wenn man Mitglied ist oder werden will, auch an alle Mieterorganisationen wenden. Die AK Wien hat in ihrer Broschüre "Mietrecht für Mieter" eine gute Übersicht mit allen Kontaktdaten der Mieterorganisationen zusammengestellt. In der Broschüre gibt es auch ein Kapitel zum Thema Kaution.

Zudem können auch die Schlichtungsstellen für wohnrechtliche Angelegenheiten der jeweiligen Gemeinde weiterhelfen. In Wien ist diese bei der MA50 angesiedelt.

(lok)