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Mieterin hinterlässt Wohnung voll Abfall und Dreck

Als seine Mieterin auszog, fand der Schweizer Vermieter Rexhepi Fitim seine Wohnung in einem äußerst desolaten Zustand. Der Schaden: ca. 65.000 Euro.

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    Die Mietwohnung von Rexhepi Fitim ist total vermüllt.
    Die Mietwohnung von Rexhepi Fitim ist total vermüllt.
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    Vermieter Rexhepi Fitim (35) aus Dörflingen SH in der Schweiz ist entsetzt. Seine Mieterin, die über ihm gewohnt hat, hat eine Menge Abfall und Dreck hinterlassen. Im Sommer hatte Fitim ihr gekündigt. "Es krochen Würmer und Maden auf ihrem Balkon", sagt er gegenüber 20 Minuten. Den Kündigungstermin vom 1. Dezember habe die Mieterin zwar eingehalten, aber es sei ein Sachschaden von etwa 70.000 Franken (rund 65.000 Euro) entstanden.

    Erstmals aufgefallen sind die Zustände, als zwölf Abfallsäcke auf dem Balkon der Mieterin standen. "Ich habe sie darum gebeten, diese zu entsorgen", sagt der 35-jährige Vater. Die Säcke seien dann vom Balkon verschwunden, doch nie auf der Straße gelandet. Fitim hat daraufhin die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie die Polizei informiert.

    "Sie hat einen Koffer runtergetragen"

    Laut Fitim hat die Mieterin versprochen, ein Umzugsunternehmen und einen Reinigungsdienst zu organisieren. Doch es kam anders: "Um 1.30 Uhr hat sie ein Fahrrad und einen Koffer runtergetragen, und gegen 4.30 Uhr ist sie gegangen."

    Die Kesb Schaffhausen kann sich aufgrund des Amtsgeheimnisses nicht zu konkreten Fällen äußern, gibt aber allgemein Auskunft. "Wenn wir einen Hinweis auf einen Schwächezustand einer Person erhalten, gehen wir diesem nach", sagt Vizepräsidentin Denise Freitag auf Anfrage. Die Situation werde abgeklärt, und passende Maßnahmen würden geprüft. "Wenn tatsächlich ein Schwächezustand vorliegt und die betroffene Person nicht selber für Abhilfe sorgen kann, reagieren wir."

    "Meist bleibt nur die sofortige ordentliche Kündigung"

    Solche Situation bieten für Vermieter viele Schwierigkeiten, heißt es beim Hauseigentümerverband Schweiz. "Meist bleibt nur die sofortige ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Frist", sagt Sprecher Thomas Oberle. Entsprechend könne das mehrere Monate dauern, bis der Mieter ausziehen müsse. Grundsätzlich sei dieser zudem haftbar für die Schäden und die Räumungs- und Reinigungskosten.

    Schwierig sei auch, wenn die Hinweise auf den schlechten Zustand in der Wohnung nicht eindeutig seien. "Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters nicht in die Wohnung für einen Augenschein." Oberle rät, in schlimmen Fällen mit Angehörigen oder Sozialbehörden Kontakt aufzunehmen.

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      Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com
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