Zahlreiche Mieterinnen und Mieter hatten im Verlauf des Jahres infolge der Referenzzinssatzerhöhung unangenehme Post im Briefkasten. Der Vermieter kündigte eine Erhöhung der Miete an. Die Betroffenen haben das Recht, dagegen Beschwerde einzureichen. Viele haben dies genutzt – doch weil es so viele sind, verzögern sich die Verhandlungen und finden teilweise erst im neuen Jahr statt. Die geplante Mieterhöhung dürfte bis zum Abschluss des Verfahrens eigentlich nicht weitergegeben werden.
"Einige dreiste Verwaltungen fordern aber trotzdem die höhere Miete und schicken den Mieterinnen und Mietern Mahnungen und drohen gar mit der Kündigung", sagt Nicole Schweizer, Co-Leiterin der Rechtsberatung beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich, gegenüber dem "Blick".
Weshalb es zu solchen Fällen kommen kann, zeigt eine Anfrage der Zeitung bei der Swiss-Life-Tochter Livit. Der Vermieter werde durch die Behörde informiert, sobald ein Schlichtungsverfahren eröffnet werde. Aufgrund der außerordentlich großen Zahl an eingereichten Beschwerden könne es derzeit vorkommen, dass die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nehme und die Information deshalb noch nicht zum Vermieter gelangt ist.
"Wir können nicht ausschließen, dass es auch bei uns Fälle gab, in denen Mieter trotz laufendem Schlichtungsverfahren eine Mahnung erhielten. Sollte es vorgekommen sein, dass Mitarbeitende nicht auf solche Hinweise reagiert haben, entschuldigen wir uns dafür", so Livit.