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Milde Haftstrafen für versuchten "Ehrenmord"

Bruder und Ehemann stachen auf eine 17-jährige Schwangere ein, verhöhnten sie dabei und filmten alles mit. Das Urteil wirkt deshalb relativ mild.

Heute Redaktion
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Der Ehemann wollte die 17-Jährige töten.
Der Ehemann wollte die 17-Jährige töten.
Bild: picturedesk.com

Diese Fall schockte über die Landesgrenzen hinweg. Im deutschen Ravensburg wurde im Februar die damals 17 Jahre alte Alaa brutal niedergestochen. Und zwar im eigenen Zimmer. Die Täter: ihr Bruder (21) und ihr Ehemann (35). Das Motiv: Alaa hatte sich in einen anderen Mann verliebt, war sogar von ihm im dritten Monat schwanger. Sie plante zu ihm zu ziehen und sich von ihrem Ehemann zu trennen. Dafür sollte sie sterben.

Besonders grausam: Die Tat wurde vom Bruder mitgefilmt. Insgesamt 13 Videos wurden gemacht. Allesamt schickte er an den neuen Freund von Alaa. Die Mundwinkel des Mädchens wurden aufgeschnitten. Unzählige Male wurde ihr in Hals und Brust gestochen. Nach einer gefühlten Ewigkeit ließen die zwei Männer von dem Mädchen ab. Angeblich warf die Mutter sie aus der Wohnung. Der Vater rief den Notruf.

Anwältin forderte Freispruch für Mutter

Nun folgte das Urteil: Der Bruder muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Ehemann nur für sechs Jahre und neun Monate. Beide wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Auch die Eltern wurden verurteilt und zwar zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Die Begründung des Richters: "Es ist kein klarer Fall, glasklar ist aber, dass kein Mensch es verdient hat, in seinem Gesicht entstellt zu werden, Messerstiche in die Brust zu kriegen und in seinem eigenen Blut liegend um sein Leben zu bangen"

Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch eine höhere Strafe. So hätte der Bruder für mindestens neun Jahre hinter Gitter wandern sollen. Auch eine Sicherheitsverwahrung für die Hälfte der Zeit war angefacht. Für den Ehemann sah man acht Jahre vor. Auch die Eltern hätten für mindestens drei Jahre ins Gefängnis sollen. Die Anwältin der Mutter plädierte jedoch sogar auf Freispruch. Sie hätte alles versucht, um Schlimmeres zu verhindern. (slo)