Ein 41-Jähriger wurde am Landesgericht Salzburg nach der Kollision seines Skidoos mit einem 85-jährigen Skifahrer zu einer Geldbuße von 720 Euro im Zuge einer Diversion verdonnert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Pensionist wurde damals schwer verletzt und starb vier Monate nach dem Unfall, allerdings laut Gutachten nicht an den Folgen des Zusammenpralls.
Der beschuldigte Lenker war am 13. Februar 2012 im Skigebiet von Rußbach mit einem 85-jährigen Skifahrer kollidiert. Der Pensionist aus Oberösterreich erlitt schwere Verletzungen.
Fahrlässige schwere Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft hat den Strafantrag wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eingebracht. Da aber der Pensionist vier Monate nach dem Unfall gestorben war, wurde der Strafantrag modifiziert und der Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt.
Nachdem aber in einem gerichtsmedizinischen Gutachten festgestellt wurde, dass der Tod des Mannes nicht "unfallkausal" war, wurde der Strafantrag wieder im Sinne des ersten Antrages abgeändert. Für die Diversion hat Einzelrichter Roland Finster aber keine besonders gefährliche Verhältnisse angenommen.
Ohne Warnsignal und Drehleuchte unterwegs
Der Beschuldigte hatte laut Staatsanwaltschaft das akustisches Warnsignal und die Drehleuchte des Schneemobils nicht eingeschaltet, als er am Pistenrand in der Skiregion Dachstein-West bergauf fuhr und dann gegen den Skifahrer prallte. Der "Ski-Doo"-Lenker soll auch zu schnell unterwegs gewesen sein, was dieser jedoch bestritt. Er wurde bei dem Zusammenstoß leicht verletzt.