Österreich

Milde Strafe nach Pisten- tod von 5-Jährigem

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Für den tragische Unfall mit einer Pistenraupe im Salzburger Pongau, bei dem ein fünfjähriger Skifahrer aus Heidelberg (D) getötet worden war wurde am der Pistenraupenfahrer zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt.

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Der Bub und dessen Vater (33) wurden am 25. Dezember 2011 im Skigebiet Werfenweng von dem Pistenfahrzeug erfasst. Der Erwachsene erlitt schwere Verletzungen, der Bub erlag seinen Verletzungen. Angeklagt wurden der Lenker der Pistenraupe (32), der Betriebsleiter (51) sowie die Bergbahnen Werfenweng GmbH nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Posttraumatische Belastungsstörung bei Vater und Raupenfahrer

Der Lenker der Pistenraupe hatte gar nicht bemerkt, dass er die beiden Skifahrer überfahren hatte. Zwei Zeugen machten ihn darauf aufmerksam. Der Vater des verstorbenen Buben erlitt zahlreiche Brüche. "Die Eltern leiden massiv an einer posttraumatischen Belastungsstörung", erklärte die Rechtsvertreterin der Familie. Sie hat ein Teilschmerzensgeld beantragt. Auch der beschuldigte Pistenraupenfahrer leide aufgrund des Unfalls an psychischen Problemen, sagte sein Verteidiger Friedrich Oedl. "Es ist ihm ein Aufmerksamkeitsfehler passiert, der ihm zutiefst leidtut."

3.060 Euro und sechs Monate bedingt

Der Pistenraupenfahrer ist am Donnerstagabend zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Zudem wurde eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen a 17 Euro, also insgesamt 3.060 Euro, ausgesprochen. Weiters muss der Angeklagte dem schwer verletzten Vater 5.000 Euro an Schmerzensgeld und beiden Elternteilen insgesamt 10.000 Euro Trauerschaden zahlen. Der Betriebsleiter ist im Zweifel freigesprochen worden. Auch für die Bergbahnen gab es einen Freispruch.

Keines der Urteile ist rechtskräftig. Weder die Verteidiger noch Staatsanwältin Daniela Mühleder gaben eine Erklärung ab.

Richter Günther Nocker begründete die Freisprüche damit, dass es zum Unfallzeitpunkt noch keine gültigen Richtlinien für (Transport-)Fahrten von Pistenraupen gegeben habe. Es sei weder in personeller noch in organisatorischer Hinsicht ein Verschulden der Geschäftsführer der Bergbahnen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz festgestellt worden.

APA/red.