Österreich

Mildere Urteile für Eltern von zu Tode bestrafter Le...

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Der Fall sorgte im März vergangenen Jahres für Aufsehen: Die 3-jährige Leonie starb an Verbrühungen, die ihr Vater ihr mit einer heißen "Strafdusche" zugefügt hatte. Beide Eltern legten gegen die verhängten Gefängnisstrafen Beschwerde eingelegt. Mit Erfolg: Die Mutter muss nun gar nicht ins Gefängnis, der Vater zwei Wochen kürzer.

Der Fall sorgte für Aufsehen: Die 3-jährige Leonie starb an Verbrühungen, die ihr Vater ihr mit einer heißen "Strafdusche" zugefügt hatte. Beide Eltern legten gegen die verhängten Gefängnisstrafen Beschwerde eingelegt. Mit Erfolg: Die Mutter muss nun gar nicht ins Gefängnis, der Vater zwei Wochen kürzer.

Die kleine Leonie musste mindestens ein Jahr lang kalte Strafduschen über sich ergehen lassen, etwa zwei Mal im Monat. Im November 2014 war die Dusche aber heiß. Mindestens fünf Sekunden prasselte 60 Grad heißes Wasser auf Leonie ein. "Nachdem er bemerkt hat, dass heißes statt kaltes Wasser kommt, hat er´s einfach noch ein bissl weiterrinnen lassen", wirft der Staatsanwalt dem angeklagten Vater vor.

Erst 28 Stunden nach der Strafdusche wurde Leonie ins Spital gebracht, wo sie an multiplem Organversagen starb. Die Eltern wurden bereits im vergangenen November verurteilt. Der Vater muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis, für die Mutter gab´s ein Jahr Haft.

Mildere Strafe

Das Oberlandesgericht (OLG) entschied am Dienstag nach Beschwerde der Verurteilten nochmals über das Strafmaß. Die 27-jährige Mutter kommt nun mit einer Bewährungsstrafe davon, weil sie unbescholten war und nicht selbst tätlich wurde. Sie hat "nur die Unterlassung der Hilfeleistung zu verantworten", wie das OLG begründet.

Dem Vater wurde eine Strafreduktion von zwei Wochen gewährt, aufgrund der überlangen Verfahrensdauer. Die Erstrichterin habe zu lange für die Urteilsausfertigung gebraucht. Das ist nun endgültig rechtskräftig: Vier Jahre, fünf Monate und zwei Wochen Haft für den Vater, 11 Monate und zwei Wochen Bewährung für die Mutter.