Der Geldwäsche-Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und den mitangeklagten Kurt D. ist zu Ende und hat am Wiener Straflandesgericht mit einer Überraschung geendet. Der 59-jährige, dem bis zu fünf Jahre Haft drohten, bekam nur zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung, die auf die Untersuchungshaft aufgerechnet wurden. Vom Vorwurf der Geldwäsche wurde "Graf Lobby" freigesprochen.
Der und den mitangeklagten Kurt D. ist zu Ende und hat am Wiener Straflandesgericht mit einer Überraschung geendet. Der 59-jährige, dem bis zu fünf Jahre Haft drohten, bekam nur zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung, die auf die Untersuchungshaft aufgerechnet wurden. Vom Vorwurf der Geldwäsche wurde "Graf Lobby" freigesprochen.
Der Mitangeklagte Kurt D. wurde komplett freigesprochen. Mensdorff ist nur wegen falscher Beweismittel schuldig, nicht aber wegen falscher Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss des Parlaments und Geldwäsche. Er bekommt dazu die Kosten des Strafverfahrens ersetzt. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
"Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug"
Richter Stefan Apostol sagte in seiner Urteilsbegründung, dass ein Freispruch kein Persilschein sei. "Ich bin nicht blind, ich kann hören und sehen, dass die Sache stinkt. Bei Ihnen bekommt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" eine neue Dimension."
"Wir führen keine Schauprozesse, eine Verurteilung ist auf Basis dieser Beweise nicht möglich." Und weiter: "Ein derartiger Umgang mit Geld ist eine Verhöhnung. Ob ihr Verhalten moralisch rechtfertigbar ist, müssen Sie mit sich selbst ausmachen, ob sie sich noch in den Spiegel schauen können. Am Ende bringt es Apostol auf den Punkt: "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug."
"Glück, dass die Briten nicht gekommen sind"
"Sie hatten Glück, dass die Briten nicht gekommen sind, dass das Verfahren in Großbritannien eingestellt wurde, dass sich Beweise nicht erhärten haben lassen. Sonst hätte die Sache ganz anders ausgesehen", betonte Apostol.
Auch wenn angesichts dessen, dass Hunderttausende Euro in Briefkuverts verschoben wurden, etwas möglich und vielleicht wahrscheinlich erscheine, gehe es in einem Strafverfahren darum, eine Schuld festzumachen. Das sei aber aufgrund der Faktenlage nicht möglich gewesen. Die wenn auch nicht anklagegegenständliche Aussage eines Zeugen, der im Hinblick auf ein Projekt in Ungarn gemeint hatte, Mensdorff sei "die richtige Adresse" in Sachen Bestechung gewesen, spreche für sich.
Schuldspruch wegen Beweismittelfälschung
Den Schuldspruch wegen Beweismittelfälschung stützte Richter Stefan Apostol auf die Aussagen zweier Zeugen. Mensdorff hatte behauptet, 4,67 Mio. Euro der BAE-Gelder in ein Projekt in Dubai investiert zu haben. Ein von Mensdorffs Verteidiger Harald Schuster im Ermittlungsverfahren vorgelegtes Fax, das diesen Geldfluss belegen sollte, stufte Apostol allerdings als Fälschung ein, wobei es gemäß § 293 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) keine Rolle spielte, ob Mensdorff das nicht authentische Dokument selbst hergestellt hatte oder nicht.
Der Geschäftsmann Wolfgang H., der die Millionen erhalten und das Fax nach Wien geschickt haben soll, ist mittlerweile verstorben. Sein früherer Geschäftspartner und seine Mutter hatten im Zeugenstand dezidiert ausgeschlossen, dass H. von Mensdorff-Pouilly Millionen bekommen haben könnte und die von Mensdorff vorgelegte Unterlage als Fälschung bezeichnet. Ob Mensdorff diese selbst erstellt habe, sei für den Schuldspruch irrelevant, so der Richter.
Mensdorff sagte nach Prozess nichts
Keinen Beweis fand der Richterfür die Anklagepunkte, denen zufolge Alfons Mensdorff-Pouilly in zwei parlamentarischen U-Ausschüssen falsch ausgesagt haben soll. Mensdorff hatte am 21. März und am 26. Juni 2012 im Korruptions-Untersuchungsausschuss bestritten, Eigentümer der Brodmann Business S.A. zu sein bzw. hinter dieser Gesellschaft zu stehen, über die die von der Staatsanwaltschaft angenommenen BAE-Schmiergelder geflossen sein sollen.
Stellungnahme zum aus seiner Sicht durchaus erfreulichen Ausgang seines Strafverfahrens gab Mensdorff-Pouilly keine ab. Er entschwand über eine Hintertür, während sein Verteidiger die zahlreichen Kamerateams und Fotografen ablenkte und sich ins Blitzlicht stellte. Außer einem kurzen Statement gab Schuster keine Erklärung ab - sein Mandant soll ihn im Vorfeld mit einem "Interviewverbot" belegt haben.
Staatsanwalt geht in Berufung
Staatsanwalt Michael Radasztics hat gegen die Freisprüche für Mensdorff-Pouilly und dessen Geschäftspartner Kurt D. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, das Schloss Luising von Mensdorff-Pouilly zu beschlagnahmen, ist dagegen vom Tisch.
Der Richter wies den Antrag, den ihm das Wiener Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Dezember zur neuerlichen Prüfung zurückgewiesen hatte, mit dem heurigen Urteil ab und beharrte damit auf seiner ursprünglichen Entscheidung. Der Staatsanwalt hatte dagegen keine Einwände mehr, in Bezug darauf nahm er explizit von einer Beschwerde Abstand.
Seite 2: Der letzte Verhandlungstag und die Schlussplädoyers!
Richter drückte aufs Tempo
Mit Verlesungen aus dem Akt und den Schlussplädoyers war am Vormittag das Beweisverfahren im Geldwäsche-Prozess gegen Alfons Mensdorff-Pouilly und den mitangeklagten Kurt D. abgeschlossen worden. In rekordverdächtiger Geschwindigkeit brachte Richter Stefan Apostol dem überschaubaren Publikum Erkenntnisse des britischen Serious Fraud Office (SFO) nahe. Die Anti-Korruptionsbehörde hatte im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen gegen den Rüstungskonzern BAE Systems ermittelt.
Wenig Zuschauer im Saal
Der Große Schwurgerichtssaal war spärlich besetzt, die Zuhörer setzten sich im Wesentlichen aus Medienvertretern zusammen. Mensdorff soll - so lautete der zentrale Vorwurf der Anklage - von BAE Systems 12,6 Mio. Euro zu Bestechungszwecken übernommen und die Gelder dazu verwendet haben, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen.
Staatsanwalt sieht ausreichend Beweise
"Wir haben nicht immer das Glück, dass englische Journalisten Gespräche aufzeichnen und wir uns diese anhören können", spielte Staatsanwalt Michael Radasztics zu Beginn seines Schlussplädoyers auf den Fall Ernst Strasser an. Im Unterschied dazu handle es sich beim Mensdorff-Verfahren um einen Indizienprozess. Ein solcher sei aber "nichts Ungewöhnliches". Täglich gebe es im Straflandesgericht Verhandlungen ohne hieb- und stichfeste Beweise.
Radasztics zeigte sich überzeugt, dass die Beweislage im vorliegenden Fall ausreicht, um Alfons Mensdorff-Pouilly und den mitangeklagten Kurt D. zu verurteilen: "Ich bin der Überzeugung, dass mit einem Schuldspruch vorgegangen werden kann." Die Geldwäsche sei "in Bezug auf den Erstangeklagten und den Zweitangeklagten nachgewiesen".
Kein einziger BAE-Zeuge
BAE Systems habe "illegale Strukturen geschaffen, die mit den Gesetzen und innerbetrieblichen Regeln nicht in Einklang stehen", betonte der Staatsanwalt. Die vorgeblichen Berater-Leistungen von Mensdorff-Pouilly seien "keine ausreichende Rechtfertigung" für die anklagegegenständlichen Zahlungen. Mehrere BAE-Manager hätten sich "mit dem Ziel verabredet, Gelder aus dem Unternehmen abzuziehen und in laufenden Beschaffungsvorgängen zu Bestechungszahlungen einzusetzen", so Radasztics.
Dass kein einziger der als Zeugen geladenen BAE-Manager zu Gericht gekommen war, wertete Radasztics als eine Art Schuldeingeständnis: "Ich hätte mir schon gedacht, dass zumindest einer von BAE antanzt." Doch die Manager "haben uns den Stinkefinger oder die Zunge gezeigt", und das aus gutem Grund, wie der Staatsanwalt behauptete: "Weil es keine legale Erklärung für die Vorgänge gibt und das, was im Strafantrag steht, zutrifft."
Verteidiger: "Suppe war zu dünn"
Der Verteidiger von Mensdorff-Pouilly, Harald Schuster, hat sich von einem Freispruch seines Mandanten überzeugt gezeigt. Die Anklage sei eigentlich nur eine "Notlösung" gewesen, nachdem in allen anderen Ländern die Verfahren eingestellt worden seien. Der Staatsanwalt habe keinerlei Beweise. "Vermutungen gibt es viele", Vermutungen seien aber zu wenig, für eine Verurteilung brauche es sichere Beweise, so Schuster.
Es habe sich herausgestellt, dass hinterer den Geldflüssen, die der Staatsanwalt als Bestechungsgelder ansieht, konkrete Investitionen standen." Zu behaupten, alles sei erstunken und erlogen, wird in einem Rechtsstaat nicht funktionieren." "Die Beweislage war dürftig. (...) Die Suppe war zu dünn", so Schuster.
Bis zu fünf Jahre Haft waren möglich
Daneben wurde dem Ehemann der früheren ÖVP-Umwelt- und Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat noch falsche Zeugenaussage in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und Beweismittelfälschung angekreidet. Falls der 59-Jährige im vollen Umfang der Anklage schuldig gesprochen worden wäre, hätten ihm bis zu fünf Jahre Haft gedroht.