Wirtschaft

Millionenklage der Hypo erneut teils abgewiesen

Heute Redaktion
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Die Kärntner Hypo Alpe Adria Bank hat im Schadenersatzprozess gegen Ex-Hypo Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte auch in zweiter Instanz eine Teilniederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Wien hat ein erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt, wonach rund die Hälfte der eingeklagten Schadenssumme von 48 Mio. Euro wegfällt.

Die Kärntner Hypo Alpe Adria Bank hat im Schadenersatzprozess gegen Ex-Hypo Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte auch in zweiter Instanz eine Teilniederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Wien hat ein erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichtes Wien bestätigt, wonach rund die Hälfte der eingeklagten Schadenssumme von 48 Mio. Euro wegfällt.

Für Erstrichter Oliver Götsch hatte die Hypo die behaupteten Schäden aus Kreditausfällen nicht schlüssig nachweisen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, auch gegen den zweitinstanzlichen Spruch ist eine ordentliche Revision zulässig.

Die Hypo hat in dem Verfahren Schäden, die ihr aus dem Vorzugsaktiendeal 2004 entstanden sein sollen, geltend gemacht. Die Bank will von den zwölf Beklagten 37 Mio. Euro samt vier Prozent Zinsen seit 26. August 2011. Darunter fallen die rund 17,25 Mio. Euro ausgeschütteten Vorzugsdividenden sowie weitere Folgeschäden aus Kreditausfällen (über 19 Mio. Euro).

Darüber hinaus will die Hypo, dass das Gericht weitere Schäden im Ausmaß von elf Mio. Euro feststellt, weil unter anderem die Bank eine Rückstellung von zehn Mio. Euro an Strafzinsen vorgenommen hat, die ihr wegen einer Eigenmittelunterschreitung infolge des Vorzugsaktiendeals drohten. Somit kommt die Kärntner Hypo auf eine Schadenssumme von 48 Mio. Euro. Nach dem nun zweitinstanzlich bestätigten Teilurteil würde ein Schadensbetrag von 17 Mio. Euro übrig bleiben.

Bei der Hypo hielt man sich mit Reaktionen auf den Richterspruch vorerst bedeckt. "Uns liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor", sagte ein Bankensprecher. Das Unternehmen werde aber weiterhin "alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen."